Ein junger Rumäne wurde für den Mord an zwei Frauen, die er zwischen Januar und Februar 2022 in Zürich und Graz beging, zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Prozess gegen den 27-Jährigen fand nun in der Schweiz statt, nachdem er bereits in Österreich für die Tat in Graz schuldig gesprochen wurde.
Im Gerichtssaal erschien der Beschuldigte in Trainerhose und Nike-Turnschuhen, begleitet von Polizeibeamten. Seine Erscheinung fiel durch einen Haarknoten mit Undercut-Schnitt am Hinterkopf sowie breite Narben an den Oberarmen auf – Zeichen massiver Selbstverletzungen. Während des Prozesses sprach er fließend Deutsch, so dass die Dolmetscherin frühzeitig abberufen wurde.
Der 27-Jährige gab während seiner Aussage detailliert und ohne Beschönigungen seine Tat zu Protokoll, wobei er zugab, den Grund für das Verbrechen nicht zu kennen. Er behauptete, unter starkem Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden zu haben. Seit seinem 14. Lebensjahr war er mit der Zürcher Mordopferin in einer sexuellen Beziehung; diese hatte ihm acht Monate lang Unterschlupf gewährt.
Am frühen Morgen des 23. Januar 2022 griff er das schlafende Opfer an, stach es zuerst mit einem Messer nieder und setzte dann ein Nudelholz ein, bis die Frau blutüberströmt vom Bett fiel. Die Gerichtsmediziner zählten 39 Stichverletzungen.
Nach der Tat entwendete er das Handy des Opfers, verschloss die Wohnung und flüchtete mit dem Zug nach Graz. Zwei Wochen später ermordete er in Österreich eine weitere Frau, indem er sie mit 136 Scherenschnitten tötete und anschließend ihre Wohnung anzündete.
Der Täter war vor seiner Festnahme am Grazer Bahnhof von einer Frau eingeladen worden, die ihm Alkohol kaufte. Nach dem Mord in Österreich wurde er zwei Tage später gefasst und im Mai 2023 dort zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die psychische Befindlichkeit des Angeklagten, der unter schwierigen Bedingungen in Rumänien aufwuchs – seine Eltern waren Alkoholiker, die Mutter starb früh und er hatte eine gewalttätige Beziehung zum Vater – wurde als Einflussfaktor angesehen. Er kam zu einer Tante, die ihm wie eine zweite Mutter war.
Bereits in seiner Jugend begann der Mann unter Alkohol- und Drogeneinfluss sich selbst schwer zu verletzen; er hatte zwei Söhne aus einer früheren Beziehung. Im Alter von 17 Jahren kam er zum ersten Mal nach Zürich, um als Prostituierter zu arbeiten.
In der Nacht vor der Tat in Zürich feierte er zusammen mit einem Freund und zwei anderen Frauen eine Drogen- und Sexparty. Er konsumierte Crystal Meth, Kokain, Ecstasy sowie Alkohol. Als er nach Hause kam, fand er einen anderen Mann bei seiner Partnerin, den er schlug und forttrug.
Der Staatsanwalt forderte 18 Jahre Haft wegen Mordes und eine ambulante Massnahme während der Strafe, zudem Landesverweis für 15 Jahre. Der Ankläger bezweifelte jedoch die massiven Drogenbeeinflussungen des Täters vor der Tat und sah nur eine leichte Schuldverminderung.
Der Verteidiger plädierte auf maximal 14 Jahre Haft, indem er eine massive Polyintoxikation als Grund für den Ausnahmezustand während der Tat anführte. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn letztlich zu 17 Jahren Freiheitsstrafe wegen Mordes und Diebstahls – da er das Handy des Opfers in Graz verkauft hatte.
Das Gericht ordnete eine ambulante Massnahme während des Strafvollzugs an, die den Landesverweis umfasste. Eine schwere Einschränkung der Schuldfähigkeit wurde nicht festgestellt; der Beschuldigte habe adäquat gehandelt und sei für seine Taten verantwortlich.
Der Angeklagte bat am Ende des Prozesses darum, die Strafe in der Schweiz absitzen zu dürfen. Dies lehnte das Gericht jedoch ab: Er müsse zunächst die österreichische Strafe verbüßen und anschließend den Therapieanforderungen folgen. Seine Rückkehr in die Schweiz blieb ungewiss.