Die Kollisionen zwischen Fahrzeugen und Fahrrädern nehmen in Zürich zu. Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf den Fall eines «Raserjägers», der ein Exempel statuieren möchte. An einem Morgen im April 2023 um kurz vor acht Uhr ereignete sich auf der stark befahrenen Rosengartenstrasse in Zürich eine gefährliche Begegnung. Der Velofahrer Niels Schneiter fuhr zügig bergab, als ein weisser VW plötzlich seine Spur verließ und ihn von hinten überholte. Dies führte zu einem Unfall, der nun die Zürcher Strafverfolger beschäftigt. Staatsanwalt Michael Huwiler, Spezialist für Strassenverkehrsdelikte seit über 20 Jahren, bezeichnet den Autofahrer als «unbelehrbaren Verkehrsrowdy». In seinem Plädoyer nennt er ihn «uneinsichtig», «hochgefährlich» und «bösartig». Huwiler sieht in dem Vorfall einen Fall von versuchter vorsätzlicher Tötung, da der Fahrer des VWs den Velofahrer vorher mehrfach angehupt und auf weniger als drei Meter zu ihm herangefahren war. Die Kameras an Schneiters Fahrrad zeichneten die gefährlichen Manöver auf. Im Gerichtssaal zeigt eine Heck-Kameraaufnahme des Unfalls den Moment, in dem der VW-Fahrer das Velo touchiert und zu Fall bringt, um dann weiterzufahren. Der Velofahrer stürzt mitten in den dichten Verkehr, verletzt sich jedoch glücklicherweise nicht lebensgefährlich. Huwiler argumentiert, dass der 32-jährige Autofahrer wissentlich eine gefährliche Situation geschaffen hat und fordert sechs Jahre Freiheitsstrafe. Der Verteidiger Lorenz Andrey hingegen betont, dass sein Klient keine lebensgefährlichen Absichten gehabt habe und verlangt eine Geldstrafe von 145 Tagessätzen. Der Prozess beleuchtet den Konflikt zwischen Velofahrern und Autofahrern in der Stadt. Der Velofahrer selbst berichtet, dass er nach dem Vorfall immer noch unter starken Emotionen leide, wenn er eine Auto-Hupe hört. Der Verteidiger kritisiert die Einvernahmen als einseitig und beschreibt seinen Mandanten als verängstigt. Das Urteil wird zeigen, ob der Staatsanwalt sein Exempel statuieren kann oder der Verteidiger eine mildere Strafe erreicht. Die Urteilseröffnung ist für kommenden Dienstag geplant.