Seit einigen Jahren zahlten Steuerzahler*innen im Kanton Luzern zusätzlich zur regulären Steuer eine Abgabe von zwölf Franken pro steuerpflichtige Person und Firma. Diese Sonderabgabe diente der Deckung sogenannter Ausfallkosten, die anfielen, wenn Verursacher verantwortlicher Umweltbelastungen wie alter Deponien oder Schiessanlagen nicht mehr ausfindig gemacht werden konnten. Nachdem der Kanton Luzern diese Kosten bis 2017 selbst trug und sie dann den Gemeinden übertrug, wurde die Abgabe eingeführt, um finanzielle Lasten zu verteilen.
Bis Ende 2026 war geplant, die Sonderabgabe weiterzuführen, doch nun entschied sich der Regierungsrat dagegen. Stattdessen sollen die Gemeinden die Mittel künftig aus ihren regulären Steuererträgen aufbringen. Der Kanton wird ein Konto zur Verwaltung dieser Gelder führen und den Gemeinden bei Altlasten finanziell unter die Arme greifen.
Der Regierungsrat betont, dass alle Gemeinden weiterhin verpflichtet sind, zum gemeinsamen Fonds beizutragen. Dies stellt sicher, dass auch jene Gemeinden ohne nennenswerte Altlastenfälle zur Finanzierung beitragen und solche mit aufwendigen Sanierungsprojekten nicht allein belastet werden. Sollte das Konto erschöpft sein, werden der Regierungsrat zwei Jahre im Voraus Beiträge festlegen, die vier Jahre lang gelten.
Die Vorlage umfasst zudem weitere Änderungen im Umweltrecht. Im Zuge eines Bundesgerichtsurteils zur Luzernerstrasse in Kriens wird der Lärmschutz neu geregelt und im Gesetz als dauernde Aufgabe verankert. Der Kantonsrat steht nun vor der Entscheidung über die umfassende Vorlage.
Quellen: Medienmitteilung der Staatskanzlei Luzern