Der Bundestag hat entschieden, dass das Bürgergeld abgeschafft wird und zukünftig als Grundsicherung bezeichnet werden soll. Wer eine weitreichende Reform erwartet, könnte enttäuscht sein, denn es handelt sich um ein klassisches Beispiel von Rebranding – eine Technik aus der Politik, bei der lediglich das Etikett geändert wird, nicht jedoch das Produkt selbst. Die Sozialpolitik ähnelt einer Marketingabteilung in der Krise: Das Grundprinzip bleibt gleich, nur die Bezeichnung wechselt.
Einst wurde das Hartz-IV-System eingeführt, später in Bürgergeld umbenannt und mit Versprechen von grundlegenden Veränderungen begleitet. Doch das System blieb weitgehend unverändert: Dasselbe Personal an den Jobcentern, ähnliche Leistungen und die gleiche bürokratische Struktur. Nun erlebt es erneut eine Umbenennung.
Die Grundsicherung soll sich verstärkt auf das Prinzip des «Forderns und Förderns» konzentrieren, mit verschärften Sanktionen und betonten Mitwirkungspflichten. Die Arbeitsvermittlung soll effizienter werden – eine scheinbare Reform, die jedoch eher ein Rückschritt zu den alten Zuständen darstellt. Politisch betrachtet ist das logisch: Wenn ein Begriff negativ konnotiert wird, ersetzt man ihn durch einen neuen. Hartz IV hatte seinen schlechten Ruf verloren und so kam das Bürgergeld; nun soll es die Grundsicherung sein.
Sollte auch dieser neue Name nicht lange Bestand haben, hat eine KI bereits drei mögliche Nachfolger vorgeschlagen: Chancengeld, Teilhabesicherung und Sozialgarantie. Diese Vorschläge könnten sich als interessante Optionen für die Parteien erweisen.