Armin Zumkehr (Name geändert), ein Werkmeister, wurde vom Bezirksgericht Dielsdorf als zentraler Akteur eines Schmugglerrings verurteilt. Dieser Ring versorgte Häftlinge der Justizvollzugsanstalt Pöschwies mit Mobiltelefonen und Drogen. Während seiner 30-jährigen Tätigkeit im größten Schweizer Gefängnis schleuste Zumkehr die illegalen Gegenstände hinter die Mauern, versteckte sie in Abfallcontainern oder Regalen.
Der Schmuggel wurde im Sommer 2022 aufgedeckt und führte zur Inhaftierung Zumkehrs für 158 Tage. Ihm gehörten ein 47-jähriger serbischer Insasse der Pöschwies und dessen 72-jährige Mutter zum Netzwerk an.
Das Gericht verurteilte Zumkehr wegen bandenmässigen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie passiver Bestechung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Geldbusse von 4000 Franken. Der serbische Häftling erhielt eine Strafe von 16 Monaten Gefängnis und einen fünfjährigen Landesverweis, während seine Mutter zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt wurde.
Ein vierter Beschuldigter wurde mangels Beweisen freigesprochen, erhielt aber eine Geldstrafe wegen Verstößen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Der Schmuggel lief laut Anklage von Juni 2021 bis Juli 2022. Das Gericht hob hervor, dass Mitarbeitende der Gefängnisse nicht systematisch kontrolliert würden, was die Beschuldigten ausnutzten.
Zumkehr beschrieb sich vor Gericht als bloßen Überbringer ohne Wissen über den Empfänger der Pakete. Ursprünglich sei er einem Insassen auf Bitte hin mit einer CD und Haschisch geholfen, später wurde er für weitere Schmuggelaktionen instrumentalisiert. Er berichtete von Druck und Drohungen durch Dritte.
Die Staatsanwaltschaft beschrieb eine organisierte Kette von Übergaben in einem nahen asiatischen Restaurant zwischen Zumkehr und der Mutter des Insassen, bei denen Mobiltelefone und Cannabis im Austausch gegen Geld übergeben wurden. Sie forderten ursprünglich eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten für Zumkehr.
Das Gericht stimmte der Anklage weitgehend zu und verurteilte auf Basis von SMS- und WhatsApp-Nachrichten, die den Organisationsgrad des Schmuggels belegten. Die Motive variierten: Zumkehr aus finanziellen Gründen, die Mutter aus Fürsorge für ihren Sohn.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Urteile DG 250 017, DG 250 018, DG 250 019, DG 250 020 vom 15.4.26).