Trotz eines Problems bei der vergangenen Abstimmung in Basel-Stadt wird E-Voting am 14. Juni in den Kantonen St. Gallen, Graubünden und Thurgau erlaubt. Die Bundeskanzlei berichtet, dass diese drei Ostschweizer Kantone ihre Verfahren nach dem Vorfall überprüft und Sicherheitsmassnahmen implementiert haben. Das verwendete E-Voting-System der Post sei nicht mit dem Vorfall in Basel verbunden; ein ähnliches Ereignis gilt als sehr unwahrscheinlich. In Basel konnten aufgrund einer Panne am 8. März über 2000 elektronische Stimmen nicht ausgezählt werden, weshalb die Basler Regierung das E-Voting im laufenden Jahr ausgesetzt hat.