Der Bundesrat hat beschlossen, den Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum erst ab Anfang 2029 aufzuheben. Ursprünglich hätte diese Maßnahme bereits zu Beginn des Jahres 2028 in Kraft treten können. Dennoch gewährt der Bundesrat den Kantonen mehr Zeit, um eine Objektsteuer für Zweitwohnungen als Ausgleich einzuführen. Ob und wann die Einführung einer solchen Steuer erfolgt, bleibt in einigen Kantonen noch unentschieden.
Die Schweizer Stimmberechtigten hatten im Vorjahr im September der Abschaffung des Eigenmietwerts zugestimmt.