Eine geplante Gehaltserhöhung für Staatsangestellte in Basel-Stadt, die unter anderem zusätzliche Zulagen für Polizeikräfte bei Wochenend- und Nachtdiensten vorsah, steht erneut zur Diskussion. Die Linke hatte diese Erhöhungen ins Spiel gebracht, um den Polizisten mehr Unterstützung zukommen zu lassen. Bei der knappen Entscheidung im Parlament mit nur einer Stimme Mehrheit kam es jedoch zu einem technischen Problem: Das E-Voting-System funktionierte bei einem Ratsmitglied nicht korrekt und seine Stimme wurde nicht erfasst.
Trotzdem ist dieses technische Versagen nicht der Grund für die nun angeordnete Wiederholung. Im Rahmen einer Untersuchung durch das Ratsbüro kam zutage, dass ein weiteres Mitglied des Parlaments während der Abstimmung die Kamera ausgeschaltet hatte, was den E-Voting-Regeln widerspricht. Daraufhin entschied sich das Büro einstimmig dafür, die Abstimmung für ungültig zu erklären, wie in einer Mitteilung vom Montag berichtet wurde.
Die Entscheidung liegt nun beim Grossen Rat, der am Mittwoch darüber befinden muss, ob die Abstimmung tatsächlich als ungültig gewertet wird und gegebenenfalls wiederholt werden soll. Damit ist dies bereits der zweite Vorfall bei E-Voting-Systemen im Kanton Basel-Stadt, wobei es sich um unterschiedliche Systeme handelt.
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich am 8. März: Beim E-Voting-System für Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Menschen mit Behinderungen konnte rund 2000 Stimmen nicht gezählt werden. Dieses System wird vorübergehend ausgesetzt.
Regionaljournal Baselland/Basel-Stadt, 4.5.2026, 17:30 Uhr