Ohne sichtbare Reaktion nahm der mittlerweile 34-jährige Angeklagte das Urteil entgegen. In seiner Funktion als Beamter beging er zwei von mehreren Gewalttaten, für die er jetzt in erster Instanz verurteilt wurde; eine weitere Tat ereignete sich im Rahmen eines Parkplatzstreits während seiner Freizeit.
Die Gewaltdelikte, die dem Polizisten im Dienst zur Last gelegt wurden, stritt er vehement ab. Sein Rechtsanwalt bestätigte gegenüber SRF den Antrag auf Überprüfung durch eine höhere Instanz: «Das Urteil überzeugt mich nicht», erläuterte Stefan Suter seinen Schritt ohne weitere Details.
Besonders schwer wogen die Taten, die laut Gericht in seiner Rolle als Mitglied der Basler Polizei begangen wurden. So soll er einen Asylbewerber nach einer Kontrolle im Dienstwagen geschlagen haben. Der Festgenommene war angeschnallt und gefesselt und konnte sich nicht wehren. Auf dem Polizeiposten setzte der Beamte die Prügelattacken, das Würgen sowie Tritte gegen ein am Boden liegendes Opfer fort.
Nach seiner Freilassung suchte der Verletzte medizinische Hilfe auf und erhielt Diagnosen mehrerer Verletzungen, darunter eines Würgetraumas. Richterin Sarah Cruz Wenger berief sich in ihrer Urteilsbegründung unter anderem auf Fotos und den Spitalbericht; ein weiterer Häftling hatte die Schläge und das Geschrei des Opfers mitbekommen.
Die Zeugenaussage des Opferes bewertete sie als glaubwürdig, während die Angaben des Verurteilten ihr nicht überzeugend erschienen. Diese hätten sogar an Verschwörungstheorien erinnert.
Ein Bericht aus dem Sommer 2024 zeichnete ein negatives Bild der Basler Polizei: Überforderung, fehlende Wertschätzung sowie Rassismus und Sexismus prägten das Klima. Strafrechtsexperte Markus Schefer hatte für die Studie ein Drittel der Angestellten befragt. Der Bericht empfahl, dem Umgang mit Rassismus mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Nach Veröffentlichung entließ Regierungsrätin Stefanie Eymann daraufhin die Polizeioberspitze.
Der neue Kommandant Thomas Würgler setzte auf einen härteren Ansatz bei Fehlverhalten im eigenen Team und ließ den beschuldigten Beamten von seinen Pflichten entbinden. Im November des Vorjahres wurde in einer Mitteilung bekannt gegeben, dass die Bevölkerung nicht mehr mit der Arbeitsleistung des Betroffenen belastet werden sollte.
Kurz nach dem ersten Vorfall soll der Polizist erneut einen Asylbewerber geschlagen haben. Diese Vorfälle ereigneten sich im Februar und März 2023. Zwei Jahre später, im Herbst 2025, wurde er schließlich von seinen Aufgaben entbunden.
Die Staatsanwältin Isabell Mati forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten für den Angeklagten, da er die Machtverhältnisse skrupellos ausgenutzt habe. Die Verteidigung plädierte auf einen Freispruch und verwies darauf, dass der Beamte bereits vor dem Urteil durch Internetpublikationen seines Bildes und Falldetails eine Strafe erlitten hatte.
Regionaljournal Basel, 20.3.2026, 17:30 Uhr