Ohne sichtbare Emotionen nahm der mittlerweile 34-jährige Angeklagte das Urteil entgegen. Zwei Gewaltdelikte, die er während seiner Dienstzeit begangen hat, führten zu diesem erstinstanzlichen Schuldspruch. Ein weiteres Vergehen ereignete sich außerhalb seines Berufs bei einem Parkplatzstreit in seiner Freizeit. Während des Gerichtsprozesses bestritt er vehement die Vorwürfe im Dienst, wie sein Anwalt gegenüber SRF bestätigte und das Urteil zur weiteren Instanz antragen wird.
Gerade die während seines Polizeidienstes begangenen Taten sind schwerwiegend. Laut Gericht soll er einen Asylbewerber nach einer Kontrolle im Dienstfahrzeug geschlagen haben, der nicht wehren konnte, da er angeschnallt und gefesselt war. Auf dem Polizeiposten setzte die Gewalt fort: Prügel, Würgeattacken und Tritte erfolgten auf das bereits am Boden liegende Opfer.
Nach seiner Freilassung musste sich der Festgenommene im Krankenhaus behandeln lassen, wo ein Würgetrauma unter anderem diagnostiziert wurde. Richterin Sarah Cruz Wenger gründete ihr Urteil auf Fotografien und das medizinische Gutachten sowie Aussagen eines anderen Häftlings, der die Schreie vernommen hatte.
Die Glaubwürdigkeit des Opfers erkannte sie an; die Angaben des Angeklagten nicht. Diese schienen ihr teilweise konspirative Theorien zu ähneln. Ein Bericht aus dem Sommer 2024, der sich mit der Basler Polizei auseinandersetzte, kam zum Schluss, dass die Stimmung im Korps angespannt sei. Probleme wie Überlastung und Rassismus wurden benannt; als Reaktion entliess Regierungsrätin Stefanie Eymann daraufhin die Führung der Polizei.
Neuer Kommandant Thomas Würgler entschied sich für strengere Maßnahmen bei Verstößen, was zur Freistellung des betroffenen Beamten führte. Die Polizei erklärte im November 2025, ein Einsatz sei der Bevölkerung nicht zuzumuten.
Die Straftaten ereigneten sich im Februar und März 2023, wobei der Beschuldigte einen weiteren Asylbewerber verprügelte. Staatsanwältin Isabell Mati forderte eine dreieinhalbjährige Haftstrafe wegen des Missbrauchs seiner Machtposition.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, unter anderem da der Polizist bereits vor dem Urteil öffentlicher Schande ausgesetzt war. Sein Foto und die Details der Fälle wurden im Netz veröffentlicht.