Heute berät das Bundesgericht öffentlich über sechs Beschwerdefälle, die im Zusammenhang mit der Abstimmung zur Einführung der E-ID vom September 2025 eingereicht wurden. Die Beschwerdeführer fordern die Aufhebung dieser Volksabstimmung.
Beschwerden gegen diese Abstimmung wurden von der EDU Schweiz, der Bewegung Mass-Voll unter ihrem Präsidenten Nicolas Rimoldi sowie vier weiteren Personen in den Kantonen Bern, Zürich und Thurgau eingereicht. Das Gesetz zur E-ID-Initiative wurde mit einem Ja-Anteil von 50,39 Prozent angenommen.
Die Beschwerdeführer kritisieren primär die finanzielle Unterstützung der Swisscom in Höhe von 30’000 Franken für das Wirtschaftskomitee Schweizer E-ID, welches sich für die Annahme einsetzte. Zudem wird beanstandet, dass die Verlage Ringier und TX Group der Allianz Pro E-ID keine monetären Unterstützungsgelder im Umfang von 163’000 Franken gewährten.
Die Swisscom sei, so argumentieren die Beschwerdeführer, als bundesnaher Betrieb unzulässig in den Abstimmungskampf eingegriffen und verstoße somit gegen ihre Pflicht zur politischen Neutralität. Die finanziellen Zuwendungen würden zudem Transparenzvorschriften für Volksabstimmungen unterlaufen.
Als alternative Lösung fordern die Beschwerdeführer, dass das Bundesgericht feststellt, dass die politischen Rechte der Stimmberechtigten verletzt wurden. Bislang hat das oberste Schweizer Gericht nur eine einzige eidgenössische Abstimmung aufgehoben – im Jahr 2019 bezüglich einer CVP-Initiative gegen Ehestrafen, die wegen falscher Informationen durch den Bundesrat für ungültig erklärt wurde. (Fall 1C_563/2025 und weitere)