Die Möglichkeit für Schweizer Polizei und Ermittler, im Auftrag ausländischer Strafverfolgungsbehörden Aktionen wie Hausdurchsuchungen oder Bankkontosperren durchzuführen, wird durch das Recht auf gerichtliche Beschwerde verlangsamt. Stephan Blättler, der Bundesanwalt, erklärt: «Die Möglichkeit, bis vor das Bundesgericht gegen die Übermittlung von Informationen an ausländische Behörden Einspruch zu erheben, zieht die Verfahren in die Länge.» Diese Langsamkeit stellt ein Problem dar, insbesondere bei Terrorfällen oder Wirtschaftskriminalität. Zudem könnte sie dazu führen, dass Auslandsermittlungen öffentlich werden, da Urteile über Rechtshilfe in der Schweiz öffentlich sind und damit die Vertraulichkeit gefährdet wird.
Blättler weist darauf hin, dass Länder mit ähnlichem Rechtsverständnis die schweizerischen Regelungen nicht nachvollziehen können. «Andere Staaten liefern innerhalb kürzester Zeit Daten nach Anfrage», bemerkt er. Die Schweiz müsse jedoch aufgrund ihrer Gesetzgebung den Betroffenen ein Beschwerderecht gewähren, was zu einer möglichen Reduktion von Rechtshilfegesuchen führen könnte und die Schweiz aus derartigen Ermittlungen ausschließen würde.
Der Bundesanwalt hat seine Bedenken bereits den parlamentarischen Aufsichtsgremien vorgelegt. Marianne Binder, Präsidentin der zuständigen Subkommission der Geschäftsprüfungskommission, betont die Notwendigkeit einer Anpassung der Gesetzgebung angesichts wachsender Sicherheitsprobleme.
Blättler schlägt vor, dass Daten mit dem Ausland ausgetauscht werden dürfen, bevor ein Gericht entschieden hat – eine Art Rechtshilfe unter Vorbehalt. Diese Regelung ist seit fast fünf Jahren in bestimmten Fällen möglich, doch Blättler möchte sie erweitern. Der Rechtsanwalt und Mitte-Präsident Philipp Bregy widerspricht: «Es gibt auf den ersten Blick keinen großen Handlungsbedarf», argumentiert er und betont die Bedeutung von Verteidigungsrechten sowie der Gefahr, die Datenhoheit zu verlieren.
Blättler ist sich bewusst, dass diese Debatte schwierig wird. Dennoch möchte er sie anstoßen.