Der Bundesrat setzt auf drastische Maßnahmen, um die Erwerbstätigkeit von über 58-Jährigen zu fördern. Stattdessen wird gefordert, bestehende Fehlanreize endlich abzuschaffen.
Viele Arbeitnehmer nutzen ihre Option zur Frühverrentung vor dem Alter von 63 Jahren. Der Bundesrat plant nun ein Verbot des Rentenbezugs oder der Kapitalauszahlung aus der beruflichen Vorsorge vor diesem Zeitpunkt, als Teil der AHV-Reform 2030. Die Vorlage wird voraussichtlich in dieser Woche zur Vernehmlassung geschickt.
Die Begründung des Bundesrates erscheint zunächst überzeugend: Aufgrund der Pensionierung von Babyboomern droht ein Fachkräftemangel, und viele wohlhabende Personen nutzen die Möglichkeit zur Frühverrentung. Aktuell gestatten die meisten Pensionskassen eine Frühpensionierung ab 58 Jahren. Eine Erhöhung des zulässigen Alters um fünf Jahre würde jedoch stark in die persönliche Freiheit eingreifen, da es oft triftige Gründe für einen früheren Bezug gibt.
Gesundheitsprobleme wie Krebserkrankungen können es sinnvoll machen, sich vorzeitig pensionieren zu lassen. Wird jemand vor dem regulären Rentenalter eingespartes Alterskapital benötigt, verliert er oft viel Geld – eine Situation, die für schwer kranke Menschen im Alter von 58 Jahren finanzielle Entlastung bedeuten kann.
Kritiker bemängeln, dass Einschränkungen im Kapitalbezug aus der beruflichen Vorsorge oder höhere Steuerbelastungen, die das Parlament bereits abgelehnt hat, staatliche Eingriffe in persönliche Entscheidungsfreiheiten darstellen. Zudem zwingen Entlassungen viele zur Frühpensionierung, da sie ihr Kapital auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen müssen – ein Umstand, der nur den Bezug von Kapital erlaubt und nicht die Zahlung einer Altersrente.
Die Details der Reform sind noch unklar. Eventuell wird das Verbot bei einem Arbeitsplatzverlust gelockert werden. Die grundsätzliche Idee bleibt jedoch problematisch: Der Staat sollte stattdessen die Fehlanreize beseitigen, welche ältere Menschen von Arbeit abhalten.
Ein wesentliches Problem ist, dass Personen über 65 weiterhin AHV-Beiträge leisten müssen, ohne dadurch eine höhere Rente zu erhalten. Der geltende Freibetrag von 16.800 Franken ist zu niedrig angesetzt. Schätzungen zufolge profitiert das Sozialwerk jährlich um 600 Millionen Franken von diesen Beiträgen.
Zudem führen steuerliche Anreize dazu, dass Arbeitnehmer über 65 bei gleichzeitigem Rentenbezug in eine höhere Steuerprogression fallen. Eine bundesinterne Arbeitsgruppe schlug vor, das Einkommen aufzuspalten, um den korrekten Steuersatz zu berechnen.
Um die Erwerbstätigkeit älterer Menschen effektiv zu fördern, müsste der Bundesrat auch die Altersstaffelung der Lohnabzüge in der beruflichen Vorsorge überdenken. Diese Regelung verteuert die Arbeitskosten für Arbeitnehmer über 55 Jahren erheblich.
Die geplanten Einschränkungen bei Frühverrentungen wirken eher hilflos und unterstreichen den Mangel an einer klaren Strategie zur Zukunftssicherung der Altersvorsorge. Die Herausforderungen des demografischen Wandels erfordern nachhaltige Lösungen, nicht nur kurzfristige Eingriffe.