Ab dem 31. März werden die Zinssätze auf den Covid-19-Krediten durch den Bundesrat gesenkt. Für Darlehen bis zu einer Höhe von 500’000 Franken fallen fortan keine Zinsen an, während Kredite über diese Grenze mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent verzinst werden müssen.
Die Anpassung der Zinssätze ist im Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz geregelt und erfolgt jeweils per Ende März. Dabei orientiert sich die Landesregierung am Leitzins der Schweizerischen Nationalbank (SNB), welcher seit Sommer 2025 bei null Prozent liegt, wie kürzlich vom Bundesrat mitgeteilt wurde.
In den vergangenen zwölf Monaten betrug der Zinssatz für Kredite unterhalb von einer halben Million Franken 0,25 Prozent und für höhere Beträge 0,75 Prozent. Beide Sätze werden nun um jeweils 0,25 Prozentpunkte gesenkt, wie die Bundesbehörde erklärte.
Die Reduzierung der Zinsen führt zu geringeren Finanzierungskosten für die Kreditnehmer und schränkt zugleich die Margen der Banken ein. Dennoch ermöglicht der angepasste Zinssatz den Instituten, ihre Refinanzierungskosten abzudecken.
Das Covid-19-Kreditprogramm wurde 2020 vom Bund ins Leben gerufen, um Unternehmen bei coronabedingten Liquiditätsengpässen durch staatlich garantierte Kredite zu unterstützen. Der Bundesrat betont, dass derartige Kredite nur solange in Anspruch genommen werden sollen, wie es für diesen Zweck notwendig ist – im Sinne der Steuerzahler.
Von den ursprünglich gewährten 16,9 Milliarden Franken sind aktuell unter Berücksichtigung von Teilamortisationen noch rund 1,7 Milliarden Franken ausstehend. Die Tilgung der Kredite ist bis spätestens 2028 vorgesehen, in besonderen Härtefällen bis zum Jahr 2030.