Der Bundesrat hat die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes beschlossen, um eine zentrale Lehre aus der Credit-Suisse-Krise im Jahr 2023 zu implementieren. Systemrelevanten Banken wie der UBS wird künftig vorgeschrieben, ihre Anteile an ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit hartem Kernkapital (CET1) abzusichern. Derzeit ist nur ungefähr die Hälfte solcher Beteiligungen abgedeckt. Diese Änderung soll das Too-big-to-fail-Dispositiv stärken und zur Finanzstabilität beitragen. Ab Sommer 2026 kann sich das Parlament mit der neuen Regelung befassen.
Derzeit erlaubt es die Gesetzgebung Banken, Beteiligungen an Tochterunternehmen im Ausland teilweise durch Fremdkapital zu finanzieren. Verluste dieser Töchter schlagen unmittelbar auf das Eigenkapital des Schweizer Hauptunternehmens durch. Im Fall der Credit Suisse verhinderte dies den Stabilisierungsversuch über den Verkauf von Geschäftsbereichen, da die Eigenmittelanforderungen nicht eingehalten worden wären. Mit der Neuregelung soll es möglich sein, ausländische Töchter in Krisensituationen zu veräussern, ohne negative Auswirkungen auf Kapitalquoten des Mutterkonzerns.
Neben der Hauptmassnahme hat der Bundesrat die Eigenmittelverordnung (ERV) bis 2027 angepasst. Hierbei wird weniger weitgegangen als in der Vernehmlassung vorgeschlagen. Beispielsweise müssen Banken ihre teuren IT-Systeme, bisher selbst abgeschrieben, nun auf eine maximale Abschreibungsdauer von drei Jahren für die Kapitalberechnungen festlegen. Verschärfungen im Bereich latenter Steueransprüche und Anpassungen bei den AT1-Kapitalinstrumenten werden vorerst nicht vorgenommen.
Die neuen Regelungen betreffen momentan vor allem die UBS. Nach Schätzungen der Behörden würde die Anforderung an hartes Kernkapital im Mutterhaus um etwa 20 Milliarden US-Dollar steigen, wobei die effektive Kapitallücke per Ende 2025 nur rund 9 Milliarden betragen hätte. Die harte Kernkapitalquote der UBS-Gruppe würde auf 15,5 Prozent ansteigen und damit im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern liegen. Der Bundesrat plant bei einer unverzüglichen Beratung durch das Parlament eine Übergangsfrist von sieben Jahren. “Bundesrat, SNB und FINMA sind sich einig, dass das vorgeschlagene Massnahmenpaket sinnvoll, notwendig, zielgerichtet und für die UBS tragbar ist”, so die Mitteilung des Bundesrats.
Zu Beginn der Vernehmlassung hatte die UBS den Vorschlag des Bundesrats abgelehnt, ausländische Beteiligungen vollständig abzuziehen. Sie empfand ihn als unverhältnismässig und nicht international koordiniert. In einer Stellungnahme im September 2025 erklärte die UBS: “Die Kosten der weitreichenden Massnahmen würden die Wettbewerbsfähigkeit von UBS national und international massiv schwächen.” Sie warnte ebenfalls vor beträchtlichen Mehrkosten, die die Schweizer Wirtschaft stark belasten könnten. Ihrer Meinung nach resultierte die Credit-Suisse-Krise hauptsächlich aus einer schlechten Strategie, mangelndem Risikomanagement und regulatorischen Zugeständnissen, nicht jedoch aus dem bestehenden Regelwerk, wenn es konsequent angewendet werde.