Ab dem Jahr 2028 werden die Kantone zur einheitlichen Finanzierung von Gesundheitsleistungen verpflichtet, wobei sie ihre finanziellen Mittel nicht mehr direkt an Spitäler oder Heime übertragen. Stattdessen fließen die Zahlungen an eine gemeinsame Einrichtung. Verpassen die Kantone Fristen für Überweisungen, so sind fünf Prozent Verzugszins pro Jahr zu zahlen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch neue Regelungen zur Implementierung der Efas (Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär) in die Vernehmlassung gegeben. Diese läuft bis zum 8. Juli. Ab dem 1. Januar 2028 sollen diese Änderungen zunächst für Akutbehandlungen in Kraft treten.
Künftig müssen die Kantone mindestens 26,9 Prozent der Kosten für Leistungen übernehmen, die von der Grundversicherung getragen werden – unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Die verbleibenden bis zu 73,1 Prozent sind Sache der Krankenkassen. Direkte Zahlungen an Behandlungsanbieter durch die Kantone entfallen.
Die wöchentliche Berechnung und Erhebung der kantonalen Beiträge erfolgt durch die gemeinsame Einrichtung KVG basierend auf den tatsächlichen Kosten. Die Gelder werden anschließend an die Krankenkassen ausbezahlt. Bei verspäteten Zahlungen drohen den Kantonen Verzugszinsen.
Die Integration der Langzeitpflege in das einheitliche Finanzierungssystem ist für 2032 vorgesehen. Spitex-Organisationen und selbstständige Pflegefachkräfte müssen ihre Leistungen und Kosten gemäß einer bundesweit standardisierten Methode erfassen. Diese Praxis wird bereits von Spitälern und Pflegeheimen angewandt.
Zur Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs bedarf es eines einheitlichen Systems, das sowohl den Heim- als auch den häuslichen Bereich abdeckt. Die Patientinnen und Patienten sind weiterhin für einen Teil der Pflegekosten selbst verantwortlich. Um die Reform umzusetzen, sind mehrere Verordnungsänderungen erforderlich.
Die Efas-Vorlage wurde im November 2024 durch das Volk angenommen mit dem Ziel, die Anzahl stationärer Behandlungen zu reduzieren und ambulante Leistungen auszuweiten, um die Gesamtkosten der Behandlung zu senken. Aktuell finanzieren die Krankenkassen allein die ambulanten Behandlungen, während die Kantone nur bei stationären Aufenthalten zahlen.