Jacques Moretti widersprach den von der NZZ zitierten Zahlen als „falsch“, ohne jedoch konkrete Korrekturen zu nennen. Er und seine Frau haben sich in ihren Angaben wiederholt selbst widersprochen. Es erscheint unwahrscheinlich, dass Jacques und Jessica Moretti die Kapazität ihrer Bar «Le Constellation» nicht kennen, da diese Zahl das Sicherheitskonzept, den Bedarf an Personal und den Einkauf von Getränken beeinflusst. Dennoch variieren ihre Aussagen je nach Befragung. Laut Experten wird die maximale Kapazität einer Gaststätte in der Betriebsbewilligung festgehalten. Diese Angabe fehlt jedoch in den Ermittlungsakten der Walliser Staatsanwaltschaft für das «Constellation». Die NZZ hat diese Inkonsistenzen analysiert und festgestellt, dass die Morettis zu grundlegenden Informationen wie Anzahl der Tische und Sitzplätze vage Angaben machen. Die maximale Gästezahl variierte in ihren Aussagen zwischen 250 und 400 Personen. Am 1. Januar gaben sie bei den ersten Einvernahmen an, dass die Kapazität des «Constellation» zwischen 300 und 400 Personen betragen würde. Jessica Moretti änderte ihre Angabe später auf 250 Gäste am 21. Januar. Jacques Moretti nannte eine Gesamtkapazität von 300 Personen ohne die Aussenterrasse, jedoch bezifferte er diese auf 250 Personen mit Terrasse am 20. Januar. Die Tourismus-Organisation von Crans-Montana bewarb das «Constellation» je nach Sprachversion einmal mit einer Kapazität von 300 und einmal von 400 Personen; beide Einträge sind mittlerweile entfernt. Die Angaben zur Bestuhlung unterschieden sich ebenfalls: Jacques Moretti sprach von Tischen für 100 bis 120 Personen, seine Frau jedoch von rund 200 Sitzplätzen. Die Kapazität der einzelnen Räume variierte ebenso; im Erdgeschoss nannte er zwischen 30 und 40 Plätze, seine Frau hingegen 80, möglicherweise inklusive des Wintergartens. Im Untergeschoss sprach Jacques von 80, Jessica von etwa 120 Sitzplätzen. Jacques Moretti wies am Sonntag gegenüber «20 Minuten» alle Angaben eines vorherigen NZZ-Artikels zurück, der die Notwendigkeit bestimmter Sicherheitsmaßnahmen berechnet hatte. Er bezog sich dabei auf Ermittlungsakten und Expertenmeinungen. Was genau an den aus den Akten zitierten Zahlen falsch sei, blieb offen. Weder sein Anwalt noch die Anwälte seiner Frau haben NZZ-Anfragen beantwortet.