Moderne Labortechniken ermöglichen es, selbst winzige Spuren verbotener Substanzen in Dopingproben nachzuweisen. Häufig wird dies als Beleg für unbewusste Kontaminierungen interpretiert. Doch die Realität ist komplexer.
Sportlerinnen und Sportler sollten nur Wasser aus geschlossenen Flaschen trinken, selbst wenn es aus der Schweizer Trinkwasserversorgung stammt, da auch hier Verunreinigungen möglich sind. Ein Beispiel ist der Genfersee: 2025 wurden an verschiedenen Stellen im Trinkwasser Spuren einer Substanz gefunden, die in Medikamenten und Agrarchemikalien vorkommt. Experten schätzen, dass es zehn Jahre dauern wird, bis diese aus dem größten Binnengewässer Westeuropas verschwindet.
Neil Robinson von der International Testing Agency (ITA) betont, Kontamination sei das Hauptproblem im Dopingkontrollsystem. Die ITA in Lausanne setzt sich für saubere Sportveranstaltungen ein und Robinson arbeitet als Experte mit einer Arbeitsgruppe der Welt-Antidoping-Agentur (Wada), die sich seit 2024 intensiv mit diesem Thema befasst.
Die Grenzen zwischen absichtlichem Doping und unbeabsichtigter Kontamination verschwimmen zunehmend. Labors können heute im Urin Spuren von Substanzen nachweisen, die früher nicht detektierbar waren. Martial Saugy, ehemaliger Leiter des Antidoping-Labors in Lausanne, erklärt: “Früher benötigte man 2 Nanogramm pro Milliliter, heute können Labors hundertmal sensibler testen.” Dies führt zu der Möglichkeit, dass selbst minimale Kontaminationen nachweisbar sind.
Die Dopingkontrolle unterstellt den Athleten grundsätzlich Verantwortung für alles, was in ihren Körper gelangt. Bei positiven Proben muss der Sportler beweisen, dass die Kontamination nicht absichtlich erfolgte. Ein bekannter Fall ist jener von Simon Getzmann, einem Schweizer Handballer, der 2014 fälschlicherweise mit Hydrochlorothiazid belastet wurde. Die Verunreinigung stammte von einer Schmerztablette, die er zu Hause gefunden hatte.
Nahrungsergänzungsmittel sind oft verunreinigt, teils durch Fahrlässigkeit oder bewusst zur Marktvergrößerung im Hobbysport. Leistungssportler werden deshalb sensibilisiert, nur sichere Produkte zu verwenden.
Rechtsstreitigkeiten um Dopingproben häufen sich, oft wird auf Kontamination plädiert. Saugy weist darauf hin, dass selbst kleine Spuren eines Mittels wie Stanozolol nachgewiesen werden können, obwohl es keinen sofortigen Leistungseffekt haben mag.
Ein Fall mit SARM (Substances Acting Like Steroids) betraf die französische Fechterin Ysaora Thibus. Sie argumentierte erfolgreich, dass sie durch ihren Freund kontaminiert wurde. Die Studie zu diesem Fall war jedoch umstritten.
Robinson von der ITA sieht in der Anpassung von Grenzwerten keine Lösung: “Das ist ein Pflaster auf eine offene Wunde.” Stattdessen könnte häufigeres Testen und die Analyse von Proben helfen, Kontamination zu untersuchen. Es bleibt jedoch fraglich, wie wahrscheinlich solche Kontaminationen tatsächlich sind.