Das Urteil eines Saarbrücker Gerichts im Fall des Totschlags an einem Streifenpolizisten durch Ahmet G. hat für erhebliche Diskussionen gesorgt. Obwohl psychische Probleme eine Rolle gespielt haben könnten, erscheint das Freispruchurteil der Richterin Jeannette Klingelhöfer unplausibel und als gefährliches Signal. Der 19-jährige Ahmet G., ein Deutschtürke, wurde vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Die Richterin verurteilte ihn lediglich wegen besonders schweren Raubs und ordnete seine unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.
Am 21. August 2025 überfiel G. eine Tankstelle in Völklingen, erbeutete Geldbeträge von etwa 600 Euro und entwendete der Dienstwaffe eines Kommissaranwärter bei einem Polizeieinsatz. Der Streifenpolizist Simon Bohr wurde dabei schwer verletzt und schließlich getötet.
Die Richterin begründete ihre Entscheidung mit G.s paranoider Schizophrenie und einer Angststörung, die sein Handeln im Wahn beeinflusst habe, gestützt auf ein psychologisches Gutachten. Diese Einschätzung ist jedoch kritikwürdig: Der Tathergang legt eher eine gezielte Tat als eine Panikreaktion nahe.
Zudem widerspricht die Darstellung des Gutachters dem Bild eines fremdgesteuerten Handelns, da G. nicht den Befehlen eingebildeter Stimmen gehorchte. Die Frage bleibt offen, wie jemand kurz nach einem geplanten Raubüberfall so psychisch entgleisen konnte, dass er einen Polizeianwärter überfiel und seinen Kollegen erschoss.
Selbst bei vermindertem Schuldfähigkeitsgrad ist eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich, wie vergleichbare Fälle zeigen. Interessanterweise war auch die Verteidigung von G.s Schuld überzeugt und beantragte lediglich einen Totschlagvorwurf sowie eine sechsjährige Haftstrafe.
Der Fall hinterlässt bei vielen Polizisten Zweifel an der Gerechtigkeit, da Bohr eine Familie zurücklässt. Das Urteil wirft die Frage auf, wie mit jenen umgegangen wird, die täglich das Leben anderer schützen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision beim Saarländischen Oberlandesgericht angekündigt.
Obwohl Kritik an der Justiz vorsichtig sein sollte, könnte dieses Urteil das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttern und Fragen zur gesellschaftlichen Wirkung solcher Entscheidungen aufwerfen.