Der EU-Rat hat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der es zukünftig erlauben würde, gentechnisch veränderte Lebensmittel in Supermärkten ohne spezielle Kennzeichnung zu verkaufen. Nach dem neuen Vorschlag sollen zwei Kategorien von Gentechnik unterschieden werden: Bei weniger invasiven Veränderungen des Erbguts ist weder eine besondere Kennzeichnung noch eine Prüfung für den Verkauf vorgesehen. Größere genetische Eingriffe unterliegen hingegen strengeren Vorschriften. Noch muss das Europaparlament dem Gesetzesvorschlag zustimmen, was jedoch als Formsache gilt.