Im Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich steht eine 33-jährige Ungarin, die zwischen Dezember 2016 und November 2022 mindestens 14 Frauen aus ihrer Heimat nach Zürich gebracht haben soll. Die Anklageschrift besagt, dass sie diese unter unwürdigen Bedingungen zur Prostitution zwang. Ihnen wurde vorgeworfen, gewerbsmäßig Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Förderung der Prostitution betrieben zu haben.
Laut Anklage zielte die Beschuldigte gezielt auf Frauen aus sozialen und wirtschaftlichen Randgruppen ab. Oft waren diese obdachlos, arm oder wurden von Partnergewalt oder Suchtproblemen des Partners heimgesucht. Sie gab sich als Helferin oder Mutterfigur aus und verlockte die Frauen mit dem Versprechen, ihnen im Ausland ein besseres Leben zu ermöglichen.
In Zürich sollen diese in Langstrassen-Hotels untergebracht worden sein, wo sie rund um die Uhr überwacht wurden. Sie mussten oft schon früh morgens arbeiten und hatten nur wenige Stunden Schlaf. Der Beschuldigten wird zur Last gelegt, ihnen einen Mindestverdienst von 1000 bis 2150 Franken vorgegeben zu haben, wovon sie den Großteil abdrücken mussten. Das Geld finanzierte ihren Lebensunterhalt sowie Schönheitsbehandlungen und Immobilienkäufe.
Die Anklage führt zahlreiche Fälle von körperlicher und psychischer Gewalt auf: Frauen wurden geschlagen, bedroht oder gezwungen, ungeschützten Sex zu haben, was zu ungewollten Schwangerschaften und Krankheiten führte. Trotz Krankheit mussten sie oft weiterarbeiten.
Der Jahresbericht der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) vom 11. Mai zeigt, dass im Jahr 2025 insgesamt 228 Opfer von Menschenhandel betreut wurden, wobei 65 in Schutzunterkünften untergebracht waren. Die FIZ unterstützte zudem weitere 444 Migrantinnen, darunter 140 Opfer von häuslicher Gewalt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Betreuten um 20 an; die Dunkelziffer wird jedoch als deutlich höher eingeschätzt.
Das Fazit der Fachstelle lautet: Die Zahlen bleiben hoch und es bedarf mehr Schutz, Unterstützung sowie Sensibilisierung. Der Verein arbeitet im Auftrag von Bund und Kantonen. Während die Verteidigung das Verfahren wegen angeblich unzureichender Beweislage einstellen will, argumentiert die Staatsanwaltschaft, dass alles relevante Material vorhanden sei. Das Gericht beschloss daraufhin, den Prozess fortzusetzen und widmet sich nun der Befragung der Beschuldigten.
In Thun wird zeitgleich ein weiterer mutmaßlicher Menschenhandelsfall verhandelt: Ein serbisches Paar und ihre Tochter stehen im Verdacht, in Gstaad serbische Frauen als Putzkräfte ausgebeutet zu haben. Die Anklage besagt, dass rund 40 Frauen hierfür gelockt wurden, um bis zu 16 Stunden täglich zu arbeiten, während sie kaum Lohn erhielten und unter prekären Bedingungen lebten. Der Prozess ist auf mehrere Tage angesetzt mit einem Urteilstermin Mitte Juni.