Am Bezirksgericht Dietikon wurde eine 60-jährige italienische IV-Rentnerin wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Zusätzlich wurde eine stationäre Therapie nach Art. 59 StGB angeordnet, während der Vollzug der Strafe aufgeschoben wird. Ein fünfjähriger Landesverweis ergänzt das Urteil.
Der Vorfall ereignete sich am 20. Juni 2023 gegen 15:45 Uhr, als ein 46-jähriger Nachbar beim Verlassen seines Hauses einen 1,1 Kilogramm schweren Stein neben sich aufschlagen hörte. Ein biomechanisches Gutachten ergab, dass bei einem Treffer des Kopfes mit Sicherheit ein Schädelbruch eingetreten wäre.
Nach dem Vorfall sah der Nachbar seine italienische Mitbewohnerin aus deren Küchenfenster blicken und fluchen. Er informierte die Polizei, nachdem sie drohte, ihn bei ihrer Rückkehr zu töten und seinen Kopf zu spalten. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Drohung.
Die Angeklagte, seit 2016 IV-Rentnerin aufgrund psychischer Probleme nach dem Konkurs ihres Restaurants, ist mit einer bipolaren affektiven Störung, schizoaffektiver Störung sowie paranoider Schizophrenie diagnostiziert worden. Sie bestritt die Vorwürfe vehement und behauptete, sie werde fälschlicherweise beschuldigt.
Bei der Gerichtsverhandlung widersprachen sich zwei psychiatrische Gutachten bezüglich der Rückfallgefahr bei Gewaltdelikten. Während eine Gutachterin stationäre Massnahmen empfahl, sah ihr Gegenüber die ambulante Therapie als ausreichend an.
Die Beschuldigte argumentierte, sie sei von ihrem Ex-Mann und Sohn als psychisch krank deklariert worden. Sie bestritt den Steinwurf und behauptete, der Nachbar habe sich selbst belastet. Ihre Anwältin beantragte einen Freispruch mit dem Argument, es gebe keinen Beweis für die Tat oder die Drohung.
Die Verteidigung wies auch auf eine erfolgreiche ambulante Therapie hin und forderte Schadenersatz von 12 400 Franken für unrechtmäßige Inhaftierung. Das Gericht verurteilte die Italienerin jedoch nach Anklage, begründet durch Indizien und glaubwürdige Aussagen des Geschädigten.
Die Gerichtsvorsitzende betonte, dass trotz fehlender eindeutiger Beweise das Gesamtbild gegen die Angeklagte spreche. Die Krankengeschichte zeige eine hohe Rückfallgefahr und mangelnde Therapiebereitschaft, was einen Landesverweis rechtfertige.