Nachdem das Schweizer Stimmvolk am 8. März einem Verfassungszusatz zugestimmt hat, der den Schweizer Franken schützt, strebt auch eine Initiative im Fürstentum Liechtenstein an, das Recht auf Bargeldzahlungen gesetzlich zu verankern. Ein Restaurant in Vaduz mit dem Schild «No credit card – cash only» zeigt die Seltenheit solcher Praktiken: Meist ist es möglich, sowohl mit Bargeld als auch digital zu bezahlen.
Bargeld wird von zahlungstechnischen Alternativen zunehmend verdrängt. Um die Möglichkeit des Bezahls mit Münzen und Banknoten zukunftssicher zu gestalten, haben zwei Einzelpersonen aus Liechtenstein die Volksinitiative «Ja zu Bargeld» ins Leben gerufen. Sie zielt darauf ab, diese Zahlungsmöglichkeit gesetzlich zu sichern, für Konsum- und Dienstleistungen.
Derzeit prüft die Regierung die Verfassungsmässigkeit des Anliegens, doch die Unterschriftensammlung wird bald starten. Der Erfolg der Initiative beim Sammeln von Unterschriften sowie bei einer Volksabstimmung scheint wahrscheinlich.
Die Initianten sind keine Mitglieder politischer Parteien oder Wirtschaftsverbände; sie möchten die Marginalisierung des Bargeldes stoppen und sicherstellen, dass jeder weiterhin ohne Nachteile mit Münzen und Noten bezahlen kann. Digitale Zahlungsmittel sollen von dieser Gesetzesanpassung nicht betroffen sein.
Die Initianten heben hervor, dass Bargeld unabhängig von Strom oder Internet funktioniert und keine Gebühren beim Bezahlen anfallen. Zudem schützt es vor der Benachteiligung von Menschen ohne Zugang zu digitalen Angeboten und hilft, Schuldenfalle zu vermeiden: «Was ich nicht im Portemonnaie habe, kann ich nicht ausgeben!»
Die Initiative will Dienstleister zur Annahme von Bargeld verpflichten und gleichzeitig vor Missbrauch schützen. Die Pflicht soll nur gelten, wenn kein unverhältnismässiger Unterschied zwischen dem Nennwert der Banknote und dem Zahlungsbetrag besteht, was die Rückgabe von Wechselgeld unzumutbar machen würde.
Geplant ist eine Änderung des 1924 nach einem Zollabkommen mit der Schweiz in Kraft getretenen Gesetzes über die Einführung der Frankenwährung. Damals ersetzte der Schweizerfranken die entwertete österreichische Krone und wurde zur einzigen gesetzlichen Landeswährung.
Liechtenstein durfte eigene Münzen prägen, doch befürchteten Schweiz und Liechtensteiner Nationalbank bald einen Missbrauch durch Silbermünzen. Die Schweiz verlangte eine Vereinbarung, die Liechtenstein nur noch zur Prägung von Goldmünzen berechtigte.
Ohne formelles Abkommen eingeführt, funktionierte der Schweizerfranken in Liechtenstein lange gut. Erst durch Druck als Währungsausland geriet das Fürstentum in Schwierigkeiten. 1981 endete die Auseinandersetzung mit einem Vertrag: Liechtenstein behielt die Währungshoheit, verpflichtete sich aber zur Übernahme der währungspolitischen Vorschriften der Schweiz.