In einer kontroversen Abstimmung haben 62 der 120 Mitglieder des israelischen Parlaments, der Knesset, einem Vorstoß zugestimmt, der die Wiedereinführung der Todesstrafe für Terrorismus vorsieht. Dagegen stimmten 48 Abgeordnete. Die übrigen enthielten sich oder waren abwesend.
Auch Ministerpräsident Benjamin Netanjahu unterstützte das Vorhaben. Nach diesem Gesetz müssen in den besetzten Gebieten Militärgerichte verurteilte Palästinenser, die wegen terroristischer Morde angeklagt sind, mit der Todesstrafe rechnen. Diese kann jedoch angefochten werden.
Sollte eine Verurteilung vorliegen, ist die Vollstreckung durch Erhängen innerhalb von 90 Tagen vorgesehen. Vor zivilen Gerichten in Israel wird nunmehr zwischen der Todesstrafe oder lebenslanger Haft bei einem terroristischen Mord mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel gewählt.
Das Rückwirkungsverbot verhindert die Anwendung dieses Gesetzes auf Ereignisse wie das Massaker am 7. Oktober 2023, an dem Hamas-Terroristen beteiligt waren.
Itamar Ben-Gvir beschrieb den Beschluss nach einer langen Debatte als einen historischen Gerechtigkeitsmoment und betonte, dass jeder Terrorist wissen solle, dass er für Mord mit seinem Leben bezahlen werde. Dieses Gesetz bringe dem israelischen Volk wieder Stolz. Er kritisierte die Europäische Union dafür, Israels Vorgehen gegen Terrorismus nicht zu unterstützen.
Menschenrechtsorganisationen hatten vor der Verabschiedung des kontrovers diskutierten Vorhabens gewarnt. Zudem äußerten Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich in einer gemeinsamen Erklärung ihre tiefe Besorgnis.
Seit 1954 gilt die Todesstrafe in Israel nur für Mord nicht mehr, außer in spezifischen Fällen wie Völkermord oder Kriegsverrat. Die letzte von einem ordentlichen Gericht ausgesprochene Hinrichtung fand mit Adolf Eichmann im Jahr 1962 statt.