Der Vorschlag, Scheidungen vor privaten Schiedsgerichten zu verhandeln, wie kürzlich in einem NZZ-Gastkommentar von Christine Arndt und Christoph Hurni vorgeschlagen, ist aus mehreren Gründen nicht überzeugend. Die Autoren argumentieren, dass staatliche Verfahren oft ineffizient seien, doch der Vorschlag verliert an Überzeugungskraft bei genauerer Betrachtung. Tatsächlich haben bereits die alten Römer über Justizschwächen geklagt. Trotz zahlreicher Gesetzesrevisionen in den letzten fünfzig Jahren sind Gerichtsverfahren nicht effizienter geworden. Dennoch bedarf es keiner privaten Gerichtsinstitution für Scheidungen, da die bestehenden Lösungswege ausreichend sind. Der Grund liegt darin, dass Scheidungen meist auf Beziehungsprobleme zurückzuführen sind, nicht auf juristische Fragestellungen. Solche Probleme können weder in staatlichen noch privaten Gerichten alleine gelöst werden. Das deutsche Cochemer Modell, das Konfliktparteien rasch zu einem interdisziplinären Dialog einlädt, sowie die von Frank Sander vorgeschlagene „multi-door courthouse“-Methode sind effektivere Ansätze. Letztere ordnet Konflikte der passenden Lösungsmethode wie Mediation oder Therapie zu. Es ist vorzugswürdig, dass Familienkonflikte von Fachleuten für Paartherapie und nicht von Rechtsexperten behandelt werden, ähnlich dem Ansatz des Zürcher Handelsgerichtes, das Spezialisten einbezieht. Ein weiterer Punkt gegen Scheidungsschiedsgerichte ist die Notwendigkeit eines Dreiersystems, was die Kosten erhöhen würde. Alternative Verfahren wie Mediation und Collaborative Law sind bereits bekannt, und sie ermöglichen keine endgültigen Entscheidungen – genau das könnte ein Schiedsgericht leisten. Die USA praktizieren allerdings bereits das „Medarb-Verfahren“, bei dem der Mediator im Falle eines Scheiterns einen schiedsrichterlichen Beschluss fällen kann, der später gerichtlich genehmigt wird. Staatliche Gerichte haben zudem schon seit Langem die Möglichkeit, durch Auslagerung von Konfliktlösungen aus dem Gerichtssaal Prozesse zu beschleunigen. Es bleibt fragwürdig, warum Schiedsrichter besser mit emotional aufgeladenen Scheidungsprozessen umgehen sollten als Fachleute für Familientherapie. Die aktuelle Gerichtslandschaft benötigt nicht mehr Technokraten, sondern Therapeuten. Annegret Lautenbach und Ueli Vogel-Etienne sind als Rechtsanwälte, Mediatoren, Collaborative Lawyers und Lehrbeauftragte tätig.