Der Kanton Luzern, der stark von den Diensten der Zivildienstleistenden profitiert – insbesondere in Bereichen wie Pflege, Bildung und Asylwesen – unterstützt trotzdem die Initiative zur Revision des Zivildienstgesetzes. Diese Abstimmung findet am 14. Juni statt und zielt darauf ab, den Zugang zum Zivildienst zu erschweren. Dies führt zu der Frage, wie sich ein möglicher Rückgang dieser Dienste auf Luzern auswirken könnte.
Kantonsrat Tobias Lang hat eine Anfrage an den Regierungsrat gerichtet, um die Auswirkungen eines geringeren Angebots an Zivildienstleistenden zu verstehen. Diese leisten derzeit Arbeit in verschiedenen Bereichen wie Schulen, Heimen und Spitälern, sowie im Naturschutz und in der Landwirtschaft.
Obwohl keine systematischen Daten über die Anzahl der eingesetzten Zivildienstleistenden vorliegen, weisen Angaben des Bundesamts für Zivildienst darauf hin, dass im Jahr 2025 über 1600 Einsätze mit insgesamt mehr als 130.000 Diensttagen in Luzerner Institutionen durchgeführt wurden. Die Mehrheit dieser Tage entfiel auf das Sozialwesen, gefolgt vom Schulwesen und dem Gesundheitswesen.
Zivildienstleistende sind besonders wichtig im Asyl- und Bildungswesen, wo sie hauptsächlich Betreuungs- und Aufsichtsfunktionen übernehmen. Im Gesundheitssektor werden zusätzliche rund 60 Vollzeitstellen durch Zivildienstleistende abgedeckt. Dennoch wird der Bedarf in der Pflege als höher eingeschätzt.
Trotz der hohen Wertschätzung für die Arbeit der Zivildienstleistenden unterstützt der Regierungsrat die Revision des Gesetzes, um „zweckfremde Motive“ bei den Anmeldungen zu verhindern. Es wird angenommen, dass einige junge Männer den Dienst nicht aus Gewissensgründen wählen, sondern weil er besser in ihre persönliche Lebensplanung passt.
Der Kanton bereitet sich derzeit nicht auf einen Rückgang vor und geht davon aus, dass ein spürbarer Rückgang der Zivildienstleistenden erst nach Jahren eintreten würde. Deshalb hält die Regierung spezielle Vorbereitungen für überflüssig.
Zum Thema finanzieller Auswirkungen oder betroffener Einrichtungen macht der Regierungsrat keine Angaben, da Zivildienst nicht als Ersatz für reguläre Arbeitsplätze angesehen wird. Die unterstützende Rolle der Dienste lässt die Frage offen, ob und in welchem Umfang zusätzliches Personal benötigt würde.
Quellen:
Vorstoss und Antwort zum Zivildienst-Gesetz