Die Graubündner Kantonalbank (GKB) sowie deren Tochtergesellschaft, die BZ Bank, stehen vor einer Klage. Der Kläger verlangt eine Entschädigung im mittleren dreistelligen Millionenbereich, wie es aus einer Mitteilung der GKB hervorgeht.
Die Klage bezieht sich laut den Angaben auf ein Anlageprodukt, das von der BZ Bank verwaltet wurde, und betrifft eine Kundenbeziehung. Der Kläger wirft beiden Finanzinstituten Verstöße gegen ihre Pflichten vor.
Sowohl die GKB als auch die BZ Bank sehen diese Vorwürfe als unberechtigt an und lehnen die Forderungen ab. Das Schlichtungsgesuch wurde gemäß der Mitteilung beim Vermittleramt Höfe eingereicht.