«Dies ist einer der grausamsten und erschütterndsten Fälle von Femizid in der Schweiz», erklärte die Staatsanwältin am Dienstag vor Gericht in Muttenz BL. Die Behauptung des Angeklagten, seine Frau habe ihn mit einem Messer angegriffen, sei widerlegt. Er habe aus «krass egoistischen» Motiven gehandelt und systematisch Spuren vernichtet.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie eine ambulante Massnahme. Der Verteidiger argumentierte hingegen für einen kostenlosen Freispruch bezüglich des Mordvorwurfs, da der Angeklagte in Notwehr gehandelt habe und es somit kein «kaltblütiger Mord» sei. Zudem fehlten Skrupellosigkeit oder ein Tatmotiv, was für einen Mord erforderlich wäre.
Der Beschuldigte könnte jedoch wegen Störung des Totenfriedens verurteilt werden – der zweite Anklagepunkt. Dafür wird eine einjährige Freiheitsstrafe vorgeschlagen. Alternativ könne er für Notfallexzess mit insgesamt drei Jahren Haft bestraft werden.
Vor Gericht schilderte die Verteidigung «toxische Beziehungen» zwischen den Eheleuten und betonte, dass auch die Frau nicht immer liebevoll gewesen sei.
Der Angeklagte räumt ein, seine Ehefrau 2024 im gemeinsamen Haus in Binningen BL getötet zu haben. Er behauptete jedoch, dies geschehen sei während eines «Abwehrchaos», nachdem ihn die Frau mit einem Messer angegriffen habe. Danach zerstückelte und pürierte er die Leiche, wie er zugegeben hat.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass der Gastro-Stabmixer für grosse Gefässe bereits 2022 ohne erkennbaren Grund gekauft wurde. Zudem habe er zehn Liter Javelwasser wegen ihrer DNA-zersetzenden Wirkung besorgt.
Die Verteidigung zeichnete das Bild eines fürsorglichen Familienvaters, der eheliche Streitigkeiten zu minimieren versuchte und als «engagiert, liebevoll und sorgend» beschrieben wurde. Sie fragt nach dem plötzlichen Wandel des Beschuldigten: Die Tat sei nicht geplant gewesen.
Das Urteil wird am 13. Mai verkündet.
Regionaljournal Basel, 5. Mai 2026, 17:30 Uhr