Trotz seiner Nennung auf einer internationalen Sanktionsliste darf ein in Luzern lebender Russe weiterhin über ein Schweizer Bankkonto verfügen. Das Bundesgericht hat die PostFinance dazu verpflichtet, das Konto des Mannes wieder zu aktivieren, was bereits für Diskussionen sorgt.
Das Urteil des Bundesgerichts in Lausanne aus Anfang März besagt, dass die Bank einem Kunden, der von den USA und dem Vereinigten Königreich sanktioniert ist, aber nicht in der Schweiz, unrechtmässig das Konto entzogen hatte. Die Bank beendete 2022 nach wenigen Tagen die Kundenbeziehung aufgrund dieser Sanktionen. Der Mann legte dagegen Einspruch ein.
Zuvor hatte im Jahr 2025 das Handelsgericht des Kantons Bern zugunsten des Russen entschieden und PostFinance zur Wiederaufnahme der Bankdienstleistungen für den inländischen Zahlungsverkehr verpflichtet. Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung.
Konkret erlaubt das Urteil dem Mann, sein Konto für Gutschriften und Lastschriften bis zu 15’000 Franken monatlich sowie Bareinzahlungen bis zu diesem Betrag in der Schweiz zu nutzen. Das Gericht argumentiert, dass PostFinance als Teil der Schweizerischen Post verpflichtet ist, eine Grundversorgung für inländische Kontoinhaber sicherzustellen.
Der Russe, ein Neffe eines bekannten russischen Oligarchen mit Beziehungen zur Schweiz und wohnhaft in einer Villa im Luzerner Ort St. Niklausen mit seiner Schweizer Frau, konnte die Bank zuvor dazu bewegen, das Konto wiedereröffnet zu werden. Die Furcht der Bank vor US-Sanktionen aufgrund “gewichtiger Transaktionen” wurde vom Bundesgericht nicht als ausreichend erachtet.
Monika Roth, Expertin für Finanzmarktrecht und Geldwäscherei, kritisiert das Urteil scharf. Sie sieht eine Unterschätzung des Reputationsrisikos für die PostFinance, besonders im Hinblick auf mögliche Aufmerksamkeit aus den USA.
Verwendete Quellen: Medienmitteilung des Bundesgerichts und Artikel bei “CH Media”.