Ein Schweizer Zimmermann wurde wegen Tierquälerei bestraft, nachdem er mit einem Kostüm aufgetreten war. Der Vorfall ereignete sich am 16. Mai 2025 in einer friedlichen Pferdeweide im Zürcher Oberland. Um neun Uhr morgens begann der heute 37-jährige Mann zusammen mit Freunden, vor den Tieren Hüpf- und Tanzbewegungen zu machen, wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht.
Trotz offensichtlicher Angst bei mehreren Pferden setzte der Mann die Aktion fort. Schließlich sprang eines der Tiere über den Zaun, stürzte auf einen asphaltierten Weg und verletzte sich schwer: Bruch am linken Oberschenkelknochen mit Dislokation sowie ein Weichteiltrauma und Schürfungen. Das Tier geriet in Panik und galoppierte unter Stress in Richtung einer stark befahrenen Hauptstraße.
Der 37-Jährige und seine Begleiter verließen die Szenerie, ohne sich um das verletzte Pferd zu kümmern. Der Vorfall dauerte nur etwa zwei Minuten. Im Strafbefehl wird festgestellt, dass der Beschuldigte wusste, welche Angst er den Tieren bereitete.
Er wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 130 Franken (insgesamt 6500 Franken) bei zwei Jahren Probezeit belegt. Zusätzlich muss er eine Busse in Höhe von 1600 Franken zahlen und 800 Franken Gebühren tragen.
Der Mann legte im Oktober 2025 Einspruch gegen den Strafbefehl ein, zog diesen jedoch im Februar 2026 zurück. Durch die Einsprache entstanden ihm weitere Kosten von 500 Franken. Insgesamt belaufen sich seine finanziellen Verpflichtungen nun auf 2900 Franken und er erhält eine Vorstrafe. Über mögliche Schadenersatzforderungen seitens der Pferdebesitzerin gibt es im Strafbefehl keine Angaben.