Um der Wohnungsnot zu begegnen, schlägt der Bundesrat neue Strategien vor, die das Ziel haben, den Bau von Wohnungen zu beschleunigen. Eine zentrale Maßnahme ist die Einschränkung des Beschwerderechts für Privatpersonen. Es wird vorgeschlagen, dass Kantone Verfahrenskosten verhängen dürfen, wenn Personen nachweislich missbräuchlich Einsprache erheben.
Die endgültigen Maßnahmen sollen bis zum Jahresende ausgearbeitet werden. Der Bundesrat betont jedoch, seine Handlungsmöglichkeiten seien begrenzt, da die Zuständigkeit für Baubewilligungsverfahren bei den Kantonen liege. Mit diesen Vorschlägen setzt der Bundesrat verschiedene parlamentarische Vorstöße um.