In Bern und Winterthur stehen zwei private Kitas im Mittelpunkt von Missbrauchsvorwürfen gegen einen ehemaligen Kita-Betreuer. Laut einer Anklageschrift der Berner Staatsanwaltschaft vom Ende Juli 2025, die SRF vorliegt, soll der Beschuldigte mehrere Übergriffe in den Kita-Räumlichkeiten verübt haben – auf der Toilette, im Schlafsaal und sogar im Hauptbereich während seiner Arbeitszeit.
Die mutmaßlichen Opfer sind Kleinkinder zwischen 1 und 4 Jahren. SRF nennt die Namen der Kitas nicht, um die betroffenen Kinder zu schützen. Die Verantwortlichen beider Institutionen standen für Recherchen zur Verfügung.
In der Anklageschrift wird beschrieben, dass der Beschuldigte die Übergriffe an mindestens 15 Kindern begangen hat – alleine mit den Opfern in verschlossenen Räumen, oft halbnackt und über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren. Die Taten wurden demnach gefilmt. Das jüngste Opfer war ein Jahr alt, das älteste vier Jahre.
Der 33-jährige Beschuldigte arbeitete in beiden Kitas als Gruppenleiter, was ihm pädagogische Verantwortung für Kindergruppen gab. Er wohnte zuletzt im Emmental. Im Sommer 2022 hätte er fast enttarnt werden können: Eine besorgte Mutter meldete bei der Zürcher Kita-Leitung, dass ihre vierjährige Tochter vom Beschuldigten missbraucht worden sei. Die Staatsanwaltschaft in Zürich konnte jedoch keinen hinreichenden Tatverdacht feststellen und legte den Fall im Mai 2023 ad acta.
Trotz der fehlenden Strafuntersuchung entließ die Kita-Leitung den Gruppenleiter. Im Sommer 2023 nahm er eine Stelle in einer Berner Kita an, nachdem positive Referenzen eingeholt worden waren.
Im Februar 2024 wurde er wegen mutmaßlicher Kinderpornografie im Internet verhaftet. Bei seiner Verhaftung sicherte die Polizei Laptops und Speichermedien mit über 800 Bildern und Videos von Kinderpornografie, darunter auch Aufnahmen der Übergriffe in den Kitas.
Die Kita-Leitungen beider Einrichtungen zeigten Bestürzung. Rechtsanwalt Emanuel Zloczower, der die Geschäftsleiterin der Berner Kita vertritt, äußerte sich schockiert: “Meine Klientin ist erschüttert über diese Vorfälle.” Die Leitung in Winterthur betonte das Vorhandensein eines Schutzkonzepts.
Opferanwältin Laura Jost, die sieben Familien vertritt, zweifelt an der Umsetzung dieser Konzepte. Sie argumentiert, dass systematischer Missbrauch auf organisatorische Mängel hindeute. Die Kita im Raum Bern hat daraufhin ihr Schutzkonzept überarbeitet und Spiegel sowie Kameras ohne Aufnahmefunktion installiert.
Die Winterthurer Einrichtung passte ebenfalls ihre Sicherheitsmaßnahmen an: Wickeln soll nun in Anwesenheit anderer stattfinden, Betreuende sollen beim Toilettengang draußen warten.
Anzeichen für Übergriffe gab es laut Anklageschrift durchaus. Kinder hätten Entzündungen im Intimbereich entwickelt und sich gegen Berührungen gewehrt. Zloczower betonte, dass seine Klientin nicht von solchen Symptomen wusste.
Der Beschuldigte muss sich vor dem Regionalgericht in Bern verantworten. Sein Verteidiger bestätigt das Geständnis zu 15 Fällen von Missbrauch. Die Opferanwältin Laura Jost beschreibt die schwierige Situation der betroffenen Familien und warnt vor langfristigen Folgen einer Traumatisierung in jungen Jahren.
Trotz des Geständnisses und der Filmaufnahmen bleibt der Beschuldigte bis zum Urteil unschuldig. Die Unschuldsvermutung gilt auch für die Kita-Verantwortlichen.