Am Montagmittag übergaben Vertreter des Bündnisses Gesundheitspersonal dem Parlament auf dem Bundesplatz in Bern eine Petition mit 190’000 Unterschriften. Trotz der Unterstützung folgte der Nationalrat größtenteils den Empfehlungen seiner Gesundheitskommission, die die wichtigsten Verbesserungsmaßnahmen für das Gesundheitspersonal aus der Vorlage entfernen wollte. Als Begründung wurde angeführt, dass diese zu kostspielig seien.
Obwohl alle Fraktionen im Nationalrat den Handlungsbedarf anerkannten, warnte SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr vor zusätzlichen Kosten für das Gesundheitswesen in Milliardenhöhe. Der Bundesrat habe keine tragfähige Finanzierungslösung gefunden, trotz dreier Runden Tische mit allen betroffenen Akteuren.
Es wurde befürchtet, dass die Prämienzahler letztlich für diese Kosten aufkommen müssten, wobei von einem Anstieg zwischen zwei und vier Prozent ausgegangen wurde. Die SVP und FDP sprachen sich daher dafür aus, das Gesetz an den Bundesrat zurückzuweisen, was der Nationalrat ablehnte.
Trotzdem schwächte die Mehrheit des Parlaments gemeinsam mit SVP, FDP und Mitte die Vorlage erheblich ab. Laut SVP-Nationalrat Andreas Glarner sei das Gesetz gut gemeint, aber schlecht umgesetzt. Christian Lohr von der Mitte bemängelte ebenfalls, dass es dem Bundesrat nicht gelungen sei, überall eine Brücke zu bauen.
Eine Reduktion der maximalen Arbeitszeit für Pflegepersonal von 50 auf 45 Stunden pro Woche wurde abgelehnt, was bei den anwesenden Pflegekräften auf Missfallen stieß. SP-Nationalrätin Farah Rumy, selbst Pflegefachfrau, kritisierte die Kommissionsvorlage, da sie keine Veränderungen im Alltag der Pflegenden bewirke.
Patrick Hässig von den Grünliberalen bezeichnete das stark reduzierte Gesetz als ungenügend. Die Entscheidung stellt zudem einen Rückschlag für Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider dar, die vor höheren Kosten warnte, wenn nichts unternommen werde. Sie betonte, dass jede aufgegebene Pflegefachkraft nach der Ausbildung hohe Kosten verursache.
Die stark abgeschwächte Vorlage wird nun dem Ständerat zugeleitet.