Die EU hat eine Anpassung der Regeln zur Koordination von Sozialversicherungen beschlossen, die das Arbeitslandprinzip stärkt. Nach diesem neuen Prinzip erhalten Personen, die mindestens 22 Wochen in einem Mitgliedsstaat versichert waren und arbeitslos werden, dort auch ihr Arbeitslosengeld – sofern sie die nationalen Voraussetzungen erfüllen. Diese Entscheidung wurde noch nicht offiziell verabschiedet.
Bisher folgte man auf EU-Ebene dem Wohnlandprinzip: Grenzgänger, die ihren Job verloren haben und in einem anderen Land als ihrem Arbeitsort wohnen, erhielten ihre Leistungen im Wohnstaat. Die Schweiz übernahm einen Teil dieser Kosten durch Beiträge an das Wohnland für drei bis fünf Monate. Dieses System wird nun geändert.
Konkret bedeutet dies: Ein Franzose, der in der Schweiz arbeitete und arbeitslos wird, bezieht bei weiterem Aufenthalt im Land Arbeitslosengeld über die schweizerische Arbeitslosenversicherung für bis zu zwei Jahre. Sollte er nach Frankreich zurückkehren und dort Arbeit suchen, greift das französische System mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld für bis zu sechs Monate.
Die Kosten der neuen Regelung könnten sich deutlich erhöhen. Aktuell zahlt die Schweiz jährlich rund 283 Millionen Franken an Nachbarländer, doch künftig könnten diese Ausgaben auf mehrere hundert Millionen Franken zusätzlich steigen – insgesamt nahe einer Milliarde Franken pro Jahr. Frankreich trägt derzeit nach Abzug der schweizerischen Beiträge rund 600 Millionen Euro für Grenzgänger in der Schweiz.
Der Anstieg der Zahl von über 410’000 Grenzgängern im Jahr 2025 verdeutlicht die Bedeutung dieser Regelungen, insbesondere in Regionen wie Genf, Basel oder dem Tessin. Obwohl das Freizügigkeitsabkommen mit der EU diese Koordination umfasst, müssen die neuen Regeln von der Schweiz nicht automatisch übernommen werden. Politischer Druck ist jedoch wahrscheinlich.
Die schweizerische Reaktion bleibt zurückhaltend: Bundesrat und Verwaltung vermeiden Stellungnahmen, während die SVP ein mögliches Referendum andeutet. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider betont die Notwendigkeit weiterer Klärungen mit der EU hinsichtlich der Umsetzung.