Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Schweizer Aussendepartement ein Rückführungsgesuch eines in Syrien inhaftierten Schweizer IS-Kämpfers erneut prüfen muss. Der Betroffene sitzt seit mehreren Jahren in einem syrischen Gefängnis und strebt eine Rückkehr in die Schweiz an, nachdem seine frühere Rückführungsanfrage abgelehnt wurde.
Die Entscheidung des Gerichts basiert darauf, dass sich die Sachlage geändert hat. Laut dem Gericht könnte der Mann mittlerweile von Syrien in ein irakisches Gefängnis verlegt worden sein, wo ihm möglicherweise die Todesstrafe droht. Daher ist es notwendig, dass sich das Aussendepartement erneut mit diesem Fall befasst.