Seit November dürfen nicht mehr alle ukrainischen Flüchtlinge den Schutzstatus S erhalten. Das Parlament hat entschieden, dass eine Rückkehr in sieben Oblaste im Westen der Ukraine grundsätzlich zumutbar sei. Betroffen sind etwa 600 Personen, die bis Ende Februar Gesuche gestellt oder noch keine Entscheidung erhielten. Diese Gebiete umfassen Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Ivano Frankivsk und Tscherniwzi.
Die Schweiz hat damit eine Regel ähnlich Norwegens eingeführt, ist aber strenger als andere europäische Staaten. Kritiker argumentieren jedoch, dass auch im Westen der Ukraine Luftangriffe regelmäßig stattfinden, was die Definition von «sicheren» Zonen infrage stellt.
Seit dem neuen Beschluss hat das SEM den Schutzstatus S in 104 Fällen verweigert und die Betroffenen weggeschickt. In acht Fällen wurde jedoch eine vorläufige Aufnahme gewährt, da eine Rückkehr unmöglich oder unzumutbar war. Magdalena Rast vom SEM betont, dass bei einem negativen Bescheid die Schweiz verlassen werden muss.
Die Befürchtung, dies könne zu vermehrten Asylgesuchen führen und das System überlasten, hat sich nicht bewahrheitet; es gab bis Ende Februar keine zusätzlichen Asylgesuche nach einer Wegweisung. Mehr als die Hälfte der Gesuche wurde von den Antragstellenden zurückgezogen oder die Personen sind abgereist.
Das SEM geht davon aus, dass viele nach Europa weiterreisen und nicht in der Schweiz bleiben. Dies zeigt eine Verschiebung innerhalb Europas statt einer tatsächlichen Rückkehr in die Ukraine. Die Kantone sind für den Vollzug von Wegweisungen zuständig und können bei Missachtung auch Zwangsrückführungen erwägen, obwohl dies bisher nicht geschehen ist.
Ein positiver Effekt zeigt sich bei Gesuchen aus Transkarpatien, wo die Zahl der Fälle mit gefälschten Ausweisen um etwa 50 Prozent zurückgegangen ist.