Ein 32-jähriger Mann aus der Türkei wurde vom Zürcher Obergericht von dem Vorwurf freigesprochen, Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung geleistet zu haben. Das Gericht befand, dass er nicht mit einer tödlichen Eskalation rechnen musste. Der tragische Vorfall ereignete sich am 1. März 2015 um 5 Uhr morgens bei einer Tankstelle an der Wehntalerstrasse in Zürich Affoltern und endete mit dem Tod eines montenegrinischen Türstehers im Alter von 30 Jahren, der zwei Schüsse in den Rücken erhielt. Der Haupttäter, Jeton G., ein Schweizer Gewohnheitskrimineller mit kosovarischen Wurzeln, wurde im Dezember 2021 zu einer Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren verurteilt. Die Schüsse auf zwei flüchtende Gegner wurden als mehrfache und teilweise versuchte vorsätzliche Tötung eingestuft.
Ein mitbeschuldigter Türke hatte den Revolver zum “Showdown” mitgebracht, wofür das Obergericht ihn zuerst zu vier Jahren Gefängnis verurteilte – eine deutlich strengere Strafe als die drei Jahre von der Vorinstanz. Das Bundesgericht hob jedoch dieses Urteil im Februar 2024 auf und sprach den Türken frei. Es wurde festgestellt, dass er nicht vorsätzlich handelte oder die tödlichen Absichten von Jeton G. kannte. Der Türke hatte den Revolver wegen möglicher Gefahren mitgenommen und einen Warnschuss abgegeben, um eine Eskalation zu vermeiden. Das Bundesgericht fand heraus, dass er nicht vorhersehen konnte, dass Jeton G. ihn anschließend töten würde.
Während die Vorwürfe der vorsätzlichen Tötung fallen gelassen wurden, bleiben andere Verurteilungen gegen den 32-Jährigen bestehen. Dazu gehören mehrfache Drohungen, falsche Anschuldigungen und Hehlerei. Er wurde schließlich zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 70 Franken verurteilt, wovon ein Großteil bereits durch Haft abgesessen ist. Das Urteil vom 3. November 2025 ist rechtskräftig.