Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde des Verteidigungsdepartements bezüglich eines Artikels der «Neuen Zürcher Zeitung» als berechtigt angesehen. Die NZZ hatte in einem Artikel über die Entschädigung von Brigitte Hauser-Süess, Beraterin der damaligen Bundesrätin Viola Amherd, eine sachlich verzerrte und irreführende Darstellung vorgenommen.
Basis des Artikels war ein Honorarvertrag, aufgrund dessen die NZZ das Salär von Hauser-Süess auf über 400.000 Franken hochrechnete. Das Verteidigungsdepartement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) kritisierte diese Berechnung als irreführend. Es wurde darauf hingewiesen, dass wesentliche Vergütungsbestandteile sowie Abzüge nicht berücksichtigt wurden.
In seiner Mitteilung vom Freitag erklärte der Schweizer Presserat, die NZZ habe fälschlicherweise ein vereinbartes Kostendach mit einem tatsächlichen Einkommen gleichgesetzt. «Angesichts des beträchtlichen Unterschieds zwischen eigener Hochrechnung und offiziellen Zahlen wäre eine genauere Abklärung erforderlich gewesen», so der Presserat.
Zudem wurde bemängelt, dass die Zeitung ihre Darstellung nicht ausreichend korrigierte, nachdem das VBS öffentlich Klarstellungen gemacht hatte.