Das Bundesstrafgericht hat ein Verfahren gegen die UBS als Nachfolgeinstitut der Credit Suisse im Zusammenhang mit Krediten an mosambikanische Staatsunternehmen eingestellt. Die Einstellung erfolgte, weil die Credit Suisse nicht mehr besteht und keine rechtliche Existenz mehr aufweist.
In einer Pressemitteilung vom Freitag erklärte das Gericht, dass die Credit Suisse aus dem Handelsregister gestrichen wurde und somit keine juristische Person mehr ist. Die Bundesanwaltschaft hatte Ende letzten Jahres sowohl die CS als auch deren Nachfolgerin UBS wegen mutmaßlicher Geldwäscherei angeklagt, zusätzlich zu einer früheren Mitarbeiterin.
Die Strafkammer betonte, dass die UBS im Jahr 2016 keinen Einfluss auf die organisatorischen Abläufe der CS hatte, insbesondere bezüglich Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche. Die gleichen rechtlichen Grundsätze wie für natürliche Personen sollten bei der strafrechtlichen Verantwortlichkeit angewandt werden.
Die umfangreiche Kreditvergabe durch die CS-Gruppe in Höhe von über 2 Milliarden US-Dollar an drei Staatsunternehmen Mosambiks kam erst 2016 als der sogenannte “Mosambik-Schuldenskandal” ans Licht.
Im Jahr 2020 leitete die Bundesanwaltschaft ein erstes Strafverfahren wegen Verdachts auf Geldwäscherei und Beihilfe zur Bestechung ausländischer Amtsträger gegen zwei Personen ein. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse führten zum zweiten Verfahren gegen die CS und eine Mitarbeiterin.
Im Gegensatz zu diesem Fall wurde das Verfahren gegen die UBS als Rechtsnachfolgerin der CS im Bulgarien-Fall nicht eingestellt. Auch dort ging es um Geldwäsche, die aufgrund organisatorischer Mängel bei der CS möglich war. Die UBS erhielt in zweiter Instanz im März einen Freispruch, hatte jedoch zuvor die Einstellung des Verfahrens gefordert.