Der Paragraf 188 sollte Kommunalpolitiker schützen und Hass bekämpfen, wird aber zunehmend als Mittel genutzt, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland fast 4800 Ermittlungen eingeleitet wegen Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede von Politikern – ein Rekordwert laut der neuen Polizeilichen Kriminalstatistik. Noch im Jahr 2023 waren es nur 2600 solcher Vorfälle. Obwohl die Zahlen zunehmen könnten auf eine Verschärfung des Diskurses hindeuten, zeigt sich, dass viele dieser Strafanzeigen aus den sozialen Netzwerken stammen. Dies weist weniger auf eine Verrohung der Gesellschaft hin als vielmehr darauf, dass das Gesetz die ursprünglichen Ziele nicht erfüllt. Statt Schutz zu bieten, wird es von mächtigen Politikern als Waffe gegen Bürger eingesetzt. Die Vorschrift wurde 2021 verabschiedet, nachdem der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke 2019 ermordet worden war. Sie sollte Kommunalpolitiker vor Hasskriminalität schützen, ist aber zu weit gefasst: Es sind alle «im politischen Leben des Volkes stehenden Personen» gemeint. Daraus resultieren zahlreiche Verfahren auch gegen Spitzenpolitiker wie Bundeskanzler Friedrich Merz. Spezialisierte Anwaltskanzleien nutzen das Gesetz kommerziell, indem sie im Internet nach Beleidigungen suchen und so die Justiz belasten. In der Vergangenheit hätte eine solche Überwachung nur durch direkte Beobachtung erfolgen können. Diese Praxis sorgt für ein Klima der Selbstzensur bei Bürgern. Die Politik diskutiert über eine Reform oder zumindest Einschränkung des Paragrafen 188, wobei Vertreter wie Jens Spahn und Wolfgang Kubicki dafür plädieren. Eine Abstimmung zur Abschaffung durch die AfD fand jedoch keine Mehrheit im Bundestag. Ein Umdenken könnte beim Kanzleramt beginnen: Die Möglichkeit, einer Strafverfolgung zu widersprechen, wird kaum genutzt. Merz hat bisher nicht von dieser Option Gebrauch gemacht und das Kanzleramt gab erst unter Druck der Klage des «Tagesspiegels» Auskunft über laufende Verfahren. Ein klares Zeichen für Reformen auf dem Weg zur Meinungsfreiheit ist erforderlich.