Die Grossbank UBS konnte sich nicht vor weiteren Klagen wegen mutmaßlicher Nazi-Konten schützen. Ein Richter in New York hat am Dienstag den Antrag der Bank abgewiesen, um eine rechtliche Klarheit zu erlangen.
Richter Edward Korman wies das Gesuch zurück, da es sich um eine hypothetische Fragestellung handle und kein konkreter Rechtsfall vorliege. Dies sei auch in dem schriftlichen Entscheid ersichtlich, der der NZZ zugänglich gemacht wurde. Die UBS wollte von Richter Korman wissen, ob der 1999 geschlossene Globalvergleich zwischen jüdischen Organisationen und der Schweiz mögliche neue Erkenntnisse zu Täterkonten abdeckt.
Korman ist ein bekannter Experte in dieser Materie, da er den Vergleich selbst ausgehandelt hatte. Ausgelöst wurde der Streit durch Vorwürfe des Simon Wiesenthal Center (SWC), das im Jahr 2020 eine Liste mit 12’000 Nazis aus Argentinien veröffentlichte und behauptete, viele von ihnen hätten Konten bei Vorgängerbanken der Credit Suisse geführt. Daraufhin drohte die Organisation der CS und ihrer Nachfolgerin UBS mehrmals mit Klagen.
Credit Suisse hatte sich bereits vor drei Jahren an Richter Korman gewandt, welcher damals keine Grundlage für eine erneute Anhörung sah. Trotzdem bat Credit Suisse um die Ernennung eines Mediators, woraufhin Stuart Eizenstat als Vermittler eingesetzt wurde. Ende Januar 2026 teilte UBS dem Gericht jedoch mit, dass diese Vermittlungen erfolglos bleiben würden.
UBS suchte daraufhin nach einer Klarstellung zur Gültigkeit des Globalvergleichs und schlug vor, diesen ausdrücklich auf Nazi-Konten auszuweiten. Laut Korman können die von UBS angestrebten Vorteile jedoch nicht beansprucht werden. Dennoch stützt er die Position der Bank dahingehend, dass der Vergleich gilt, solange kein neuer Rechtsfall besteht.
Die UBS erreicht mit ihrer Anrufung des Gerichts nur teilweise ihr Ziel: Klagen wegen Nazi-Konten bleiben möglich. Thomas Borer, Leiter der Task-Force Schweiz – Zweiter Weltkrieg am Globalvergleich beteiligt, findet es richtig, dass sich die UBS an Korman gewandt hat. Er mahnt jedoch, dass die Bank mit allem rechnen müsse.
Neil Barofsky untersucht weiterhin mögliche Nazi-Konten bei der Credit Suisse und kritisiert UBS für deren Zurückhaltung bei bestimmten Dokumenten. Aufgrund des Richterspruchs sieht sich die UBS nicht verpflichtet, diese an Barofsky zu übergeben. Die Bank betont, dass der Entscheid bestätige, dass aktuell kein Rechtsstreit mit dem SWC bestehe und ihre Auslegung des Vertrags von 1999 korrekt sei.