Der Künstler Heino hat rechtliche Schritte gegen die Wahlwerbung eines Politikers der Alternative für Deutschland (AfD) eingeleitet. Der betreffende Politiker hatte ohne Zustimmung des Sängers dessen Namen und ein bekanntes Lied in seiner Kampagne genutzt. Heinos Manager gab dieser Information gegenüber der Deutschen Presse-Agentur Auskunft.
Heino fordert 250.000 Euro Schmerzensgeld für den Verstoß. Der AfD-Kandidat hingegen meinte laut einer Aussage an die Bild-Zeitung, dass kein Schaden bei Heino entstanden sei.
Der Anwalt von Heino betonte, der Sänger habe sich öffentlich gegen die AfD positioniert und es sei unzulässig, ihn mit Parteiangelegenheiten in Verbindung zu bringen. Er hätte allerdings auch andere Parteien zur Rechenschaft gezogen.