Nach einem kürzlich ergangenen Urteil eines US-Gerichts zu den Zöllen von Präsident Donald Trump erwartet der Bundesrat keine direkten Konsequenzen für die anstehenden Verhandlungen mit den USA. Wie ein Sprecher des Wirtschaftsdepartements am Freitag gegenüber Keystone-SDA berichtete, sollen die Gespräche über ein Handelsabkommen unverändert weitergehen.
Das Gericht für Internationalen Handel in New York hatte zuvor festgestellt, dass temporäre Zölle von 10 Prozent auf weltweite Importe seit Februar rechtswidrig sind. Der Präsident habe damit seine Befugnisse überschritten und das zugrunde liegende Handelsgesetz falsch ausgelegt.
Trump beabsichtigt, an seiner Zollpolitik festzuhalten, obwohl der Oberste Gerichtshof der USA ihm im Februar die rechtliche Grundlage für vorherige Strafzölle entzogen hatte. Die neuen pauschalen Importzölle von 10 Prozent waren als Notlösung eingeführt worden.
Der Bundesrat nahm den jüngsten Entscheid zur Kenntnis, kommentiert die Rechtsprechung der US-Gerichte jedoch grundsätzlich nicht, so ein Sprecher des Departements von Bundesrat Guy Parmelin. Ziel bleibe es, einen möglichst diskriminierungsfreien Zugang zum US-Markt zu erreichen sowie langfristige Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmen.
Seit Monaten verhandeln die USA und die Schweiz über ein Handelsabkommen und niedrigere Zusatzzölle auf Schweizer Exporte. Seit Februar 2026 erheben die USA pauschale Zusatzzölle von 10 Prozent auf Importe, nachdem diese zuvor zeitweise bis auf 39 Prozent angestiegen waren. Die Verhandlungen basieren auf einer gemeinsamen Absichtserklärung aus dem November 2025.