Ein neuer Bericht liefert aufschlussreiche Details darüber, wie die Luzerner Staatsanwaltschaft zu Patrick Fischers Geständnis kam. Warum der Strafbefehl trotz abgelaufener Frist an SRF weitergegeben wurde, steht ebenfalls im Mittelpunkt des Medienberichts.
Die Kontroverse um das gefälschte Covid-Zertifikat von Eishockey-Nationaltrainer Patrick Fischer nimmt eine neue Wendung. Ein Bericht berichtet über eine Razzia in Graubünden als Ausgangspunkt der Affäre, die schließlich zu Fischers Entlassung führte.
Fischer gab im Rahmen einer Doku-Produktion für SRF zu, sich 2022 ein gefälschtes Covid-Zertifikat beschafft und dafür von der Luzerner Staatsanwaltschaft mit einer Busse von 39.000 Franken belegt worden zu sein. Er reiste mit diesem Zertifikat zu den Olympischen Winterspielen in Peking, wo strenge Corona-Regeln galten.
Das Medienportal Klein Report hat nun enthüllt, wie die Luzerner Behörden Fischer entdeckten und warum der drei Jahre alte Strafbefehl gegen ihn SRF übermittelt wurde. Der Bericht legt dar, dass Fischers Name während einer Razzia in Graubünden auftauchte, bei der eine kriminelle Gruppierung Impfungen organisierte und gefälschte Covid-Zertifikate vertrieb. Fischer war offenbar Kunde dieser Gruppe. Da er jedoch in Luzern wohnt, übernahmen die Bündner Behörden den Fall an ihre Luzerner Kollegen weiter, die ihn wegen Urkundenfälschung per Strafbefehl ahndeten.
Die Berichterstattung von SRF löste eine öffentliche Debatte aus. Warum wurde der abgelaufene Strafbefehl überhaupt herausgegeben? Diese Fragen wurden laut, nachdem die Staatsanwaltschaft dem Journalisten Pascal Schmitz den Befehl zur Verfügung stellte.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft verwies auf den «Grundsatz der Justizöffentlichkeit» als Grund für diese Entscheidung. Dieser Grundsatz soll die Transparenz erhöhen, staatlicher Willkür vorbeugen und das Vertrauen in das Rechtssystem stärken. Das öffentliche Interesse habe Fischers privates Interesse an Geheimhaltung überwogen, insbesondere aufgrund seiner berühmten Stellung zum Tatzeitpunkt sowie bei der Medienanfrage. Da es sich um eine Urkundenfälschung handelt, die direkt mit seiner Tätigkeit als Nationaltrainer zusammenhängt, wurde dies von den Behörden betont.
Laut der Staatsanwaltschaft musste Fischer nicht vor Veröffentlichung des Strafbefehls angehört werden. Als rechtskräftig verurteilte Person hatte er keinen Anspruch auf rechtliches Gehör und sollte stattdessen mit Anfragen zur Einsichtnahme rechnen.