Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) gab bekannt, dass im vergangenen Jahr insgesamt 240 Beschwerden gegen Werbung eingegangen sind. Ein bedeutender Anteil dieser Beschwerden richtete sich gegen eine spezifische Plakatkampagne. Die meisten Klagen wurden wegen Irreführung mit einem Anteil von 45,4 Prozent erhoben; fast jede zweite Beschwerde bezog sich darauf, dass die kommerzielle Kommunikation nicht einwandfrei oder irreführend war.
Die Kommission verzeichnete einen Rückgang bei den aggressiven Verkaufsmethoden; deren Anteil sank um etwa sieben Prozent auf 14,9 Prozent. Auch Beschwerden wegen Geschlechterdiskriminierung fielen von 23,7 Prozent im Jahr 2021 auf 8,8 Prozent zurück.
Die meisten Klagen entfielen mit 15,3 Prozent auf den Bereich Freizeit, Tourismus, Hotellerie und Gastronomie. Die Branchen Haus & Garten folgten mit 11,6 Prozent, während Dienstleistung & Administration sowie Pharma & Gesundheit jeweils 7,4 Prozent ausmachten.
Von den eingereichten Beschwerden wurden im vergangenen Jahr 64,9 Prozent angenommen. Etwa ein Drittel (29,7 Prozent) wurde abgelehnt und auf 5,4 Prozent der Fälle gingen die Kammern nicht ein. Alle Rekurse wurden vom Plenum zurückgewiesen.
Das Interesse der Medien lag laut Mitteilung vor allem auf neuen Werbeformen wie Influencermarketing sowie dem Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Hierbei steht die transparente Kennzeichnung von Partnerschaften und KI-generierten Inhalten im Fokus.