Ab dem 1. Oktober ist es Asylsuchenden, Mitarbeitern und Freiwilligen in Bundesasylzentren möglich, Unregelmäßigkeiten im Asylwesen beim Schweizerischen Arbeiterhilfswerk SAH Bern zu melden. Der Bund hat der Organisation das Mandat als externe Meldestelle übertragen.
Von 2022 bis 2024 war die SAH Bern bereits im Rahmen eines Pilotprojekts eine von zwei zuständigen Meldestellen. Nun wurde ihr die Rolle für den Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis spätestens 31. Dezember 2031 zugeteilt, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Freitag bekannt gab.
Die neue zentrale Meldestelle wird sich um Meldungen über mögliche Unregelmäßigkeiten kümmern, betroffene Personen beraten und sie gegebenenfalls an geeignete Fach- oder Beratungsstellen sowie Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Diese Maßnahme ist Teil der vom SEM 2021 angekündigten Strategien zur Gewaltprävention in Bundesasylzentren.
Während des zweijährigen Pilotprojekts in den Asylregionen Nordwestschweiz und Zürich wurden laut dem SEM rund 380 Meldungen registriert. Viele dieser Berichte bezogen sich auf Themen wie Verpflegung oder Infrastruktur der Bundesasylzentren. Verletzungen von Grundrechten traten demnach nur in Einzelfällen auf, so das SEM.
Bis zur Inbetriebnahme der zentralen externen Meldestelle im Herbst steht den Asylsuchenden und Mitarbeitern das interne Meldewesen des SEM mit Feedbackboxen und wöchentlichen Sprechstunden zur Verfügung. Zudem sollen regelmäßige, anonyme Umfragen unter den Asylsuchenden dazu beitragen, Verbesserungspotenziale zu identifizieren.