Der Schienenfahrzeughersteller Stadler hat seine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht bezüglich der Milliardenbestellung bei Siemens aufgegeben. Das Unternehmen sieht sich als Opfer ungerechter Behandlung durch die Schweizer Justiz.
Im November 2025 entschieden sich die SBB für den deutschen Wettbewerber Siemens Mobility, um 116 Doppelstockzüge zu liefern, deren Einsatz vorwiegend in der Zürcher S-Bahn vorgesehen ist. Die Bestellung beläuft sich auf 2 Milliarden Franken.
Anstatt die Niederlage hinzunehmen, hatte Stadler beim Bundesverwaltungsgericht Einspruch eingelegt – ein ungewöhnlicher Schritt gegenüber dem wichtigsten Schweizer Kunden. Nun hat das Unternehmen diese Beschwerde zurückgezogen. In einer Mitteilung erklärte die Unternehmensleitung, dass es keine Anhaltspunkte gebe, um den Rechtsstreit fortzusetzen.
Zuvor hatte Stadler moniert, dass Siemens bei wichtigen Kriterien wie Betriebskosten, Qualität, Instandhaltung und Nachhaltigkeit nicht überlegen sein sollte. Diese Bewertungskriterien sind jedoch subjektiver Natur im Vergleich zum Preis, was den Entscheidungsraum der SBB erweiterte.
Stadler kritisierte nun, dass viele Dokumente nur geschwärzt zur Einsicht vorgelegt wurden, was die Transparenz beeinträchtigte. Obwohl solche Schwärzungen üblich sind, um Geschäftsgeheimnisse zu schützen, sah Stadler darin einen Grund für den Rückzug der Beschwerde.
Désirée Klingler, Assistenzprofessorin für Verwaltungsrecht an der Uni St. Gallen, merkt an, dass das Gericht auf Basis aller Informationen entscheidet und Schwärzungen nicht automatisch die Aussichten einer Klage mindern.
Stadlers Aufgabe in diesem Prozess war es, schwerwiegende Mängel bei der Vergabe nachzuweisen. Das Bundesverwaltungsgericht hätte jedoch nicht neu beurteilt, welches Angebot besser gewesen wäre, sondern ob die SBB ihren Ermessensspielraum korrekt genutzt hätten.
Die Schweizer Politik erlaubt einen breiten Spielraum bei Bewertungskriterien, um lokale Anbieter zu fördern. Im Fall der SBB spielte der Preis eine untergeordnete Rolle.
Es wird spekuliert, dass Stadler die Schwärzungen als Vorwand nutzte, um den wenig erfolgversprechenden Rechtsstreit abzubrechen, da dieser teuer und belastend für die Beziehung zu den SBB hätte werden können. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen kommentiert den Fall nicht.