Die Abgabe der Steuererklärung kann bei unbeachteten Steuervorteilen finanzielle Nachteile mit sich bringen. Im Kanton Zürich läuft die Frist für die Einreichung der Erklärung für das Jahr 2025 am 31. März ab, wobei eine Verlängerung bis zum 30. September möglich ist.
Änderungen durch die Abschaffung des Eigenmietwerts und die Einführung der Individualbesteuerung erfordern besondere Aufmerksamkeit bei den Steuererklärungen. Die Berücksichtigung aller Abzugsbeträge, wie etwa Fahrtkosten oder Schuldzinsen, ist wichtig.
Peter Vogt von Tax Partner rät dazu, werterhaltende Unterhaltsarbeiten an Immobilien vor dem Inkrafttreten neuer Regeln durchzuführen. Stockwerkeigentümer sollten Erneuerungsfonds verstärken, um künftige Steuervorteile zu nutzen.
Pius Baumgartner von Pensexpert betont die Notwendigkeit, höhere Einzahlungen in Erneuerungsfonds durch geplante Unterhaltsaufgaben zu rechtfertigen. Auch die jährlichen Beiträge bis zu 1 Prozent des Gebäudeversicherungswerts sind laut Luzerner Steuerverwaltung zulässig.
Mit Wirkung zum 2025 wurden einige Abzugsbeträge angepasst, darunter der Fahrtkostenabzug auf 3300 Franken. Auch die Höchstabzüge für Versicherungsprämien und andere Kosten sind gestiegen.
Ein Bundesgerichtsurteil vom Januar erlaubt den Abzug von Ferienlagerkosten, sofern diese der Betreuung während der Arbeitszeit dienen. Steuerpflichtige können nun rückwirkende Beiträge in die Säule 3a leisten.
Vogt nennt häufig vergessene Abzüge wie Zahnarztkosten oder Spenden und empfiehlt eine genaue Dokumentation. Nachträgliche Geltendmachung von Abzügen ist bis zur Rechtskraft der Veranlagung möglich.
Laut Baumgartner sind sowohl Velopauschale als auch ÖV-Abo absetzbar, wenn sie für den Weg zum Arbeitsplatz genutzt werden. Viele Steuerpflichtige machen den Fehler, Brutto- statt Nettolohn anzugeben, was korrigiert wird.
Die rechtzeitige Sammlung von Belegen und Dokumenten erleichtert das Erstellen der Steuererklärung. Unzulängliche Kooperation bei getrennten oder geschiedenen Partnern kann Abzugsmöglichkeiten verhindern.
Nebenerwerbseinkünfte müssen ab dem ersten Franken deklariert werden, um Schwarzarbeit zu vermeiden. Vermögenswerte im Ausland sind ebenfalls anzugeben.
Bankauszüge für die Steuererklärung können teuer sein; elektronische E-Steuerauszüge erleichtern den Import in Online-Steuerformulare und helfen, Fehler zu vermeiden. Bei Nichtabgabe der Erklärung drohen Bussen bis 10.000 Franken.
Verzinsung von Zahlungen vor dem 1. Oktober des Kalenderjahres ist steuerlich vorteilhaft. Die Individualbesteuerung ab 2032 wird die Deklaration beeinflussen, was Ehepaare frühzeitig berücksichtigen sollten.