Arbeitssituationen mit hohem Stresspegel, Unsicherheiten im Finanzbereich oder rechtliche Angelegenheiten beschäftigen viele Menschen. In einem Expertengespräch wurden diverse Fragen aus diesen Bereichen beantwortet.
Karin Rosatzin, Geschäftsführerin der Fachstelle Konflikt am Arbeitsplatz, erläuterte, dass die Ursachen für Stress oft auf drei Ebenen angesiedelt sind. Burnout entwickle sich schleichend und sei durch Symptome wie andauernde Müdigkeit, Schlafprobleme, Reizbarkeit, emotionale Leere sowie Konzentrations- und Rückzugsschwierigkeiten erkennbar. Wenn mehrere dieser Anzeichen über Wochen hinweg bestehen, handelt es sich laut Rosatzin um ein klares Warnsignal. Sie betonte zudem: “Burnout ist weder eine Schwäche noch ein persönliches Versagen.” Frühzeitige medizinische und psychotherapeutische Unterstützung sei entscheidend, da allgemeine Ratschläge aus dem Bekanntenkreis unzureichend seien. Bei beruflichen Konflikten oder Mobbing könnte zusätzlich fachspezifische Begleitung hilfreich sein.
Gregor Mägerle, Stellenleiter für Schuldenprävention bei der Stadt Zürich, rät Personen, die ihren Alltag besser finanziell planen möchten, zunächst einen umfassenden Überblick zu gewinnen. Ein realistisches und ehrliches Budget, das alle Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, sei hierbei essentiell. “Nicht nur ein Budget aufzustellen, sondern es auch konsequent einzuhalten”, warnt Mägerle. Häufig unterschätzt würden jährlich fällige Fixkosten wie Versicherungsprämien, Abonnements, Steuern oder Mobilitätsausgaben. Diese sollten idealerweise monatlich kalkuliert werden. Veränderungen in diesen Beträgen erforderten einen Vergleich auf günstigere Alternativen. Auch Kündigungstermine von Abos seien im Auge zu behalten, da viele sich automatisch verlängern.
Für weitere Einsparmöglichkeiten empfiehlt Mägerle die Begutachtung des Budgets durch eine Fachperson in einer Beratungsstelle des Dachverbands Budgetberatung Schweiz.
Nicole Vögeli Galli, Leiterin der Fachstelle für Sozialrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, erläuterte das Schweizer Arbeitsrecht. Grundsätzlich sei eine Kündigung ohne Angabe von Gründen zulässig: “Insofern wird gar kein Grund für eine Kündigung benötigt.” Allerdings könne eine Kündigung missbräuchlich oder diskriminierend sein, etwa aufgrund von Alter oder Geschlecht. Dies könnte zu einer Entschädigung führen. Missbräuchliche oder diskriminierende Gründe dürfen jedoch nur dann zur Kündigung führen, wenn sie das Arbeitsverhältnis beeinträchtigen.
Bei Massenentlassungen gelten spezielle Bestimmungen wie die Pflicht zur Belegschaftskonsultation und teilweise die Aufstellung eines Sozialplans. Wer über Jahre hinweg zusätzliche Aufgaben übernimmt, benötigt dafür nicht zwangsläufig einen neuen Arbeitsvertrag. Eine aktualisierte Stellenbeschreibung könnte ausreichen. Alternativ könne man ein Zwischenzeugnis anfordern und sich auf die zusätzlichen Übernahmen berufen. Lehnt der Arbeitgeber eine Anpassung der Stellenbeschreibung oder die Herausgabe eines Zeugnisses ab, rät Vögeli Galli, per E-Mail festzuhalten, welche zusätzlichen Aufgaben seit wann übernommen wurden.
Quelle: SRF 4 News, 27.4.2026, 14 Uhr; weds