Nach Abschluss der Krebstherapie streben Patientinnen und Patienten nach einem «normalen Leben». Doch die Angst vor finanziellen Problemen bleibt bestehen, wenn ihre überstandene Krankheit in Gesundheitsfragebögen von Versicherern auftaucht. Ein angekreuztes Kästchen kann zu Ablehnungen führen oder mit unerträglichen Prämien verbunden sein, die den Zugang zum Versicherungsschutz verhindern.
Das «Recht auf Vergessenwerden» soll Krebsüberlebenden helfen. Nach einer bestimmten Zeit ohne Rückfall soll eine frühere Diagnose bei der Antragstellung für Versicherungen oder andere Finanzprodukte nicht mehr relevant sein. Während dieses Konzept bereits in verschiedenen europäischen Ländern umgesetzt wurde, bietet der Schweizer Privatversicherungsmarkt keinen solchen Schutz.
Die Krebsliga Schweiz fordert eine Änderung: «Viele verstehen nicht, wie leicht man nach einer Diagnose unter die Armutsgrenze gerät», erklärt Aline Descloux von der Organisation. Sie beschreibt, dass Betroffene während ihrer Erkrankung entlassen werden können und anschließend beim Wiedereinstieg in den Beruf ohne Versicherungsschutz bleiben.
Matti Aapro, Onkologe am Krebszentrum Genolier und ehemaliger Präsident der Europäischen Krebsorganisation, beobachtet eine Diskrepanz zwischen medizinischem Fortschritt und den Anforderungen von Risikoprüfungen. «In vielen Fällen wissen wir, dass die Remission wahrscheinlich anhalten wird», betont er. Dennoch fokussieren sich Versicherer nur auf das angekreuzte Kästchen im Fragebogen.
Im Dezember des Vorjahres reichte Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit eine Motion ein, um die Offenlegungspflicht von Krankengeschichten in Gesundheitsfragebögen für Taggeldversicherungen auf fünf Jahre zu begrenzen. Der Bundesrat empfiehlt jedoch die Ablehnung dieser Motion, da befürchtet wird, dass eine allgemeine Begrenzung die Prämien erhöhen könnte. Nun liegt die Entscheidung beim Parlament.
Versicherer argumentieren, dass medizinische Informationen entscheidend sind, um Risiken fair zu bewerten und «negative Selektion» zu verhindern. Ein Bericht des Instituts für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen aus 2023 weist darauf hin, dass Regeln zum Recht auf Vergessenwerden erhebliche Transaktionskosten mit sich bringen könnten, die sich in einem wettbewerbsorientierten Markt negativ auf die Prämien auswirken könnten.
Der Bericht hinterfragt zudem den gesellschaftlichen Konsens für ein solches Recht. Um eine Quersubventionierung von Risikopersonen zu ermöglichen, müssten niedrige Risiken höhere Kosten tragen – über deren Bereitschaft gibt es jedoch keine verlässlichen Daten.